Top-Anwalt zur Hysterie um Chats: „Medienjustiz darf die Justiz nicht ersetzen“
Private Chats ohne strafrechtliche Relevanz: Seit 2020 wird die Öffentlichkeit laufend mit ihnen versorgt. Warum das höchst problematisch ist, erläutert Medienanwalt Peter Zöchbauer. Seine Ausführungen sind eine schallende Ohrfeige für die Berichterstattung einiger Medienhäuser Österreichs.
Seit 2020 wird die heimische Öffentlichkeit am laufenden Band mit privaten Chats von Politikern und Journalisten versorgt. Das ist in diesem Ausmaß problematisch, unterstreicht der Medienanwalt Peter Zöchbauer in einem Kommentar für den „Kurier“. Obwohl sämtliche SMS strafrechtlich bedeutungslos waren, hatten sie teils massiv negative Konsequenzen für die Betroffenen. Aber: „Das Führen von Strafverfahren ist Aufgabe der Justiz, die nicht von einer selbst ernannten ‚Medienjustiz‘ ersetzt oder beeinflusst werden darf“, warnt der Top-Jurist.
Veröffentlichung ohne öffentliches Interesse widerspricht dem Mediengesetz
Die SMS der vergangenen zwei Jahren stammen aus Ermittlungsakten. Ihre Veröffentlichung war für die Betroffenen oft höchst unangenehm, obwohl ein öffentliches Interesse oft nicht erkennbar war. Zöchbauer nennt ein Beispiel: „Die Frage, ob ein ehemaliger Parteichef seinen Vorgänger in privater Kommunikation gegenüber einem Dritten beschimpft hat, ist aus juristischer Perspektive ohne Nachrichtenwert.“ Damit nimmt er auf eine Bemerkung von Sebastian Kurz über Reinhold Mitterlehner Bezug.
Es gibt kein Recht auf völlige Transparenz für die Öffentlichkeit
Dass einige Medien von solchen Sagern anscheinend gar nicht genug bekommen können, steht eigentlich in Konflikt mit dem Mediengesetz.
Strafrechtliche Ermittlungsverfahren sind öffentlich sind zugänglich und das hat einen Grund, unterstreicht Zöchbauer: „Dadurch sollen unter anderem die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen geschützt werden.“ Für einige Medien scheint offensichtlich eine andere Grundregel zu gelten, und sie lautet: „völlige Transparenz auch auf Kosten verfassungsrechtlich … geschützter Grundrechte“. Mittlerweile sei „das Veröffentlichen von Inhalten vertraulicher Chats aus Ermittlungsakten zum Teil journalistischer Alltag.“
Ein Recht auf völlige Transparenz gebe es nicht, auch die Medienfreiheit sei „nicht absolut“. Es gibt auch den Schutz der Betroffenen, und der bestehe vor allem für private, aber auch für berufliche Nachrichten, ob Mails, SMS oder Chat-Nachrichten – „so sie nach Intention des Verfassers nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen“. Jeder darf erwarten, dass nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Nachrichten auch die Öffentlichkeit nicht erreichen. Das nennt sich „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“.
Bei vorsätzlichen Straftaten besteht ein öffentliches Interesse
Natürlich gilt das nicht immer. Chats sollen an die Öffentlichkeit, aber nur wenn sie laut Mediengesetz „in unmittelbarem Zusammenhang mit dem öffentlichen Leben“ stehen. „Nur dann, wenn ein Inhalt der Privatsphäre eine unmittelbare Relevanz für das öffentliche Leben hat, schlägt das Pendel zugunsten der Medienfreiheit aus.“ Bei einer möglichen vorsätzlichen Straftat eines Spitzenpolitikers ist das zweifelsohne der Fall.
Pikant ist auch, dass die Chats aus Ermittlungsakten stammen. Hier helfen die Medien demnach den Ermittlern nicht, denn sie berichten über etwas, das diese schon kennen: „Das, was der Behörde bekannt ist, muss man nicht aufdecken, damit es untersucht wird.“
Kommentare
wozu was verkaufen, A.l.m…a liefert direkt an’s Schwammerl!
Tausende Zeitungen berichten über Adelige oder Prominente. Jedoch ist es so, wird ein Prominenter (Adeliger) in der Öffentlichkeit mit einer Schlagzeile bekannt, dann, ja dann bittet er, dass seine Privatsphäre respektiert wird. Amtsgeheimnis, Briefgeheimnis gilt für Politiker offensichtlich nicht. Auch der Datenschutz wie wir wissen, wird je nachdem wie man will, ausgelegt. Hatte nicht Herbert Kickl von der Gewessler gefordert, man möge die Anzahl der Klima-Boni für Gefängnisinsassen dem Nationalrat bekannt geben? Die Antwort kam schnell über die Medien. Gewessler sagte nein, das fällt unter “DATENSCHUTZ”. Ach ja, ich erinnere mich so, als wäre es gestern gewesen. Die Pensionshöhe vom Dr. Michael Häupl fiel auch unter Datenschutz. Zumindest stand es so in den großen Tageszeitungen. Bei Rechtsparteien gilt der Datenschutz sicher nicht, hier gelten andere Medien- und Lynch-Gesetze offensichtlich.
Solange es einen selber nicht betrifft ist alles gut so wie es ist, aber wehe man ist selbst davon betroffen! Tja, auch die Nicht Gentherapierten wurden Vorverurteilt als Mörder und Gefährder, aber mittlerweile hat sich rausgestellt, Sie sind einfach nur die Klügeren mit logischen eigenständigen Verstand! Also bitte nicht mit dem Finger zeigen wenn dieser gerade aus dem Hintern gezogen wurde!
Warum auch strafrechtlich überhaupt nicht relevante Chatnachrichten, etc. in einen Strafakt aufgenommen werden, wo doch klar ist, dass – z.B. in der sog. “Ibiza-Causa” bei Beschuldigten aus dem bürgerlichen Lager ÖVP und FPÖ – sämtliche Daten, sobald sie im Akt aufscheinen, sehr rasch den Weg an die Öffentlichkeit finden, ist meiner Meinung nach ein schwerer Bruch des Briefgeheimnisses und somit eines Rechtsstaates nicht würdig, zumal die Medien genau derartige – strafrechtlich meist gar nicht relevante – Chatnachrichten zum Anlass nehmen, um die betroffenen Personen an den medialen Pranger zu stellen, sie zu diskreditieren, sie vor zu verurteilen und deren Existenzen damit mehr oder weniger zu vernichten. Wenn die Ermittlungen dann eingestellt werden, spielt das keine Rolle mehr, weil die Betroffenen inzwischen sowieso existenziell am Ende sind.
Veröffentlichen von Chat`s halte ich für sehr problematisch. So wie es ein Briefgeheimnis gibt sollten auch private Chat`s geheim gehalten werden müssen.
Das Problem ist ja die Veröffentlichung, die ja niemand veranlasst haben will.
Es müsste uns schon stutzig machen, dass monatelang das Verhören von T. Schmidt nicht an die Öffentlichkeit gelangt ist. Scheinbar geht es ja, wenn man (WKStA) will!!!
Übrigens wird das Handy von Bgm Ludwig abgenommen und die Chat`s veröffentlicht? Das wäre doch im öffentlichen Interesse, da Ludwig € 1,4 Mio an die Energie Wien überweisen hat lassen. Das kann er ja nicht aus der Portokassa gezahlt haben und darum wäre es schon interessant wer aller davon gewusst hat. Vor allem wären die Umgangsformen innerhalb der SPÖ interessant, wie die “Genossen der SPÖ” sich untereinander unterhalten, ob das sehr abweicht im Vergleich zur “Familie der ÖVP”????
Die Medien-Justiz darf aber auch die Justiz nicht unterminieren. Die Politik und und die Justiz sollen die Medien frei arbeiten lassen, und die Politik und die Medien sollen die Justiz frei arbeiten lassen. Nur so funktioniert Gewaltenteilung. Es ist ganz normal wenn die Justiz ermitteln muss, um im Verfahrensverlauf entscheiden zu können ob schuldhaftes Verhalten vorliegt. Wenn man die Unschuldsvermutung ernst nimmt, dann darf das auch kein Problem sein. Jeder Staatsbürger und damit auch jeder Politiker muss das aushalten. Dass die Medien das alles gerne auschlachten und je nach politischer Ausrichtung Schwerpunkte setzen ist auch völlig normal. Wenn es Ermittlungen oder Anklagen gegen SP oder Grün Poltiker gibt, dann wird das auch hier “ausgeschlachtet” werden, und das ist gut und richtig so. Wir sind ja in keiner Diktatur, wo unliebsame Medien einfach abgedreht werden können. Kickl sagte: “Das Recht hat der Politik zu folgen”. . Damit hat er recht: Das gilt aber nur dann, wenn die Politik eine Parlamentsmehrheit zustandebringt, um die Gesetze entsprechend zu abzuändern.
Sie schreiben in etwa der Mitte des Artikels “Strafrechtlich Ermittlungen sind öffentlich, sind zugänglich und das hat einen guten Grund…” ist das ein Formulierungsfehler?
Paßt irgendwie nicht zum Rest der richtigen Darstellung der Verletzung der Grundrechte.
Und wieder wird nicht thematisiert, dass die geheimen Ermittlungsakten illegalerweise und systematisch von Mitarbeitern der WKStA an bestimmte Medien verkauft werden. Ohne diese kriminellen Mitarbeiter kämen Profil, Spiegel oder der linkskreative Falter nicht an die Akten. Zumindest nicht bevor diverse Anwälte Einsicht genommen haben.
Linksgrüne Medien und Journalisten hetzen Politiker zu Entscheidungen, indem sie sich empören, moralisieren, simplifizieren, Fake-News verbreiten, denunzieren und diffamieren. Sie machen erneut Politik ohne gewählt zu sein, ohne sich demokratisch zu legitimieren.