Über die massive Häufung strafrechtlicher Vorwürfe gegen Politiker, aktuell sind Bundeskanzler Kurz, Finanzminister Blümel, Landeshauptmann Doskozil oder Ex-Vizekanzler Strache betroffen, sagt Reindl-Krauskopf im Press-Interview, dass „man wirklich den Eindruck bekommen (könnte), dass Politik über das Strafrecht gemacht wird.“ Ein Umstand, den sie als Strafrechtlerin kritisiert. Warum hier zu diesem Mittel gegriffen wird, erklärt die Juristin folgendermaßen: „Es hat noch immer eine große Wirkung in der Öffentlichkeit. Wenn Strafanzeigen gegen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens erhoben werden, dann ist einem die Schlagzeile in der Auseinandersetzung ziemlich sicher.“ Staatsanwälte seien verpflichtet, strafrechtliche Vorwürfe zu prüfen. Die Crux sei, dass dies in der öffentlichen Wahrnehmung einem Schuldbeweis gleichkomme und politischen Gegnern schaden könne.

Überprüfungen von Anzeigen durch die Staatsanwaltschaft sind ein normaler Vorgang

Reindl-Krauskopf betont, dass die Überprüfung der Anzeige ein normaler juristischer Akt sei und das in jedem Fall passiere. Überschnelle Vorverurteilungen in der Öffentlichkeit sind dabei oftmals der schale Beigeschmack.

Der Schutz der Beschuldigten ist ausreichend gegeben

Allerdingst hält Reindl-Krauskopf die Rechtsmittel der Strafprozessordnung für ausreichend, um die Betroffenen vor politisch-motivierte Entscheidungen zu schützen. Die großen Probleme sieht sie letztendlich in der außer-juristischen „Begleitmusik“. Ihr Vorschlag wäre, mehr darauf zu achten, dass weniger „Leaks“ an die Öffentlichkeit geraten: “Wie man das aber erreichen kann, da bin ich selbst noch ein bisschen ratlos. Denn Leaks gibt es immer wieder, sie aufzuklären ist sehr schwer.”

So ist sie, aus juristischer Sicht, auch dagegen, dass Chat-Protokolle an die Öffentlichkeit gelangen: “Eine solche Datenerhebung kann ja nicht nur Politiker und hohe Beamte, sondern jedermann treffen. Typischerweise kommen Chat-Protokolle durch Sicherstellung von Handys zutage, die grundsätzlich bei jedem durchgeführt werden darf, auf dessen Telefon beweisrelevante Informationen sein könnten.