Der Kläger wirft dem emeritierten Kirchenoberhaupt demnach vor, H. trotz besseren Wissens bei der Gemeindearbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt zu haben. Papst Benedikt hatte den Priester zu in seiner Zeit als Erzbischof Joseph Ratzinger Anfang der 1980er Jahre in sein Bistum München und Freising aufgenommen, obwohl H. als pädophil vorbestraft bekannt war. In Bayern beging der Priester dann weitere Missbrauchstaten.

Schadensersatz könnte verpflichtend sein

Die Taten sind strafrechtlich weitgehend verjährt. Der Anwalt des nun klagenden Opfers, der Berliner Strafverteidiger Andreas Schulz, hat dem Bericht zufolge ein Feststellungsklage eingereicht, um eine Feststellung der Schuld der Kirche zu erreichen. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass der damalige Priester H. den Kläger missbraucht hat, könnte die Kirche “zum Ersatz des Schadens ihm gegenüber verpflichtet” sein, zitieren die Medien aus der Klageschrift.

Die beim Landgericht Traunstein eingereichte Klage richtet sich dem Bericht zufolge unter anderem auch gegen Kardinal Friedrich Wetter und den Generalvikar der Erzdiözese München und Freising, Christoph Klingan.