Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den Angeklagten zu 120 Tagessätzen à 200 Euro. Gegen das Urteil vom Dienstag kann der Blogger Rechtsmittel einlegen, es ist somit noch nicht rechtskräftig. 100.000 Follower hat der Blog, auf dem sich der man „herablassend“ über das Aussehen der transsexuellen Ganserer und zwei anderen Frauen auf einem Foto geäußert hatte. Er nannte sie dort mitunter: „Lachnummern“ und kommentierte, man könne sie „auf ‚ne Kippenschachtel tun als Warnhinweis“.

"Transfeindlichkeit ist keine Meinung"

Das Urteil bezeichnete die Abgeordnete Ganserer als einen Sieg für Demokratie und Menschenwürde. „Wir Menschen sind alle unterschiedlich, aber an Würde gleich. Transfeindliche Herabwürdigung ist keine Meinung und das Internet auch kein rechtsfreier Raum“, teilte sie mit.

In einem ersten Prozess hatte das Amtsgericht in Hersbruck den Angeklagten zu 40 Tagessätzen à 80 Euro verurteilt. Dagegen gingen sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft, die die Geldstrafe von insgesamt 3200 Euro zu niedrig fand, in Berufung, berichtet „Welt“.

Landesgericht erhöhte die Geldstrafe

In der zweiten Instanz teilte das Landgericht die Einschätzung der Anklagebehörde und erhöhte die Geldstrafe. Die Äußerungen des Bloggers seien ehrverletzend und degradierten Frauen zu Objekten, urteilte das Gericht nach Angaben des Sprechers.