Es gebe schon jetzt Betriebe, die über 3G – also geimpft, genesen oder getestet – hinausgehen, andere würden das vielleicht künftig verlangen. Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter sei für manche Unternehmen bereits jetzt die Impfung ein Kriterium. Wenn im Gesundheitsbereich eine Impfung Voraussetzung sei, und es sonst für einen Arbeitssuchenden keine Jobmöglichkeit gäbe, sei es “zumutbar, eine Impfung zu verlangen”, denn sonst stünde die Person dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung, sagte Kocher im Interview mit der APA.

Long Covid noch schwer abschätzbar

Die Langzeitauswirkungen von Covid-19-Langzeitfolgen, dem sogenannten Long Covid, ist für Kocher derzeit noch schwer abschätzbar. Es gebe noch “sehr wenige Studien” dazu, es sei aber “ein Risiko für den Arbeitsmarkt. Das ist etwas, was wir aber sehr genau beobachten müssen.”

"Tourismus hat große strukturelle Herausforderungen zu bewältigen"

Welche Effekte die bevorstehende Omikron-Welle am Arbeitsmarkt haben werde, das sei schwer vorherzusagen. Viele Wirtschaftsbereiche hätten sich inzwischen schon ganz gut gegen die Auswirkungen der Coronapandemie “immunisiert”. Im vierten Lockdown seien Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit zwar gestiegen, aber bei weitem nicht so stark wie vor einem Jahr. “Wir sind gut vorbereitet für die nächsten Monate”, sagt Kocher. Die Corona-Kurzarbeit und die Risikogruppenfreistellung seien verlängert worden. Ziel der Bundesregierung sei es, alle wirtschaftlich gesunden Betriebe durch die Pandemie zu bringen. Der Tourismus sei durch die Reisebeschränkungen am stärksten durch die Pandemie beeinträchtigt, nach den Lockdowns und dem Ende der Beschränkungen habe es aber immer wieder große Nachfrage nach touristischen Dienstleistungen gegeben. “Ich erwarte kurzfristig keine große Pleitewelle, aber die Tourismusbranche hat tatsächlich große strukturelle Herausforderungen zu bewältigen.”

Der Tourismus hat am stärksten unter Corona gelitten, sagt Kocher.

Vieles spricht für degressives Arbeitslosengeld

Bei der geplanten Reform der Arbeitslosenversicherung will Kocher die Karten vorerst noch nicht auf den Tisch legen. Wie bereits Mitte Dezember angekündigt deutet für den Arbeitsminister “vieles in Richtung” eines degressiven Arbeitslosengeldes mit zuerst höherem und dann sinkendem Bezug und verbindlicheren Zumutbarkeitsregeln hin. Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt derzeit 55 Prozent des Nettoeinkommens der vergangenen zwölf Monate, durch Ergänzungsbetrag und Familienzuschlag kann die Nettoersatzersatze auf bis zu 80 Prozent steigen.