Beinschab hatte nach ihrer Festnahme Mitte Oktober 2021 ein “reumütiges Geständnis” abgelegt, wie die WKStA einem Schreiben festhält, und Dokumente und Unterlagen übergeben, die die Ermittler bei Hausdurchsuchungen nicht gefunden hatten. Daraus soll laut “Standard” hervorgehen, dass das Finanzministerium auch zwischen September 2018 und Dezember 2020 Studien beauftragt und bezahlt habe, die “zum Nutzen von Sebastian Kurz und der ÖVP” gewesen seien. Konkret gehe es um zehn Studien, angefangen vom Thema “Digitalsteuer” über “Bewertung des Wirtshauspakets” bis hin zu anderen Corona-Hilfspaketen.

Fakten-Komplex Inserate sei noch ausgenommen

Mediensprecher Rene Ruprecht verwies auf die Persönlichkeitsrechte Beinschabs. Außerdem handle es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren, noch dazu einen Verschlussakt. Aus diesen Gründen sei keine öffentliche Stellungnahme möglich. “Die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig”, sagte Ruprecht.

Der Fakten-Komplex “Inserate” sei von der Kronzeugen-Regelung noch ausgenommen, zitierte der “Standard” aus dem Schreiben der WKStA an Beinschabs Anwältin Katrin Ehrbar-Blecha. Diesbezüglich seien noch Prüfungen im Gange. Sollten sich in diesem Verfahrensstrang keine neuen Verdachtsmomente gegen Beinschab ergeben, könnte diese auf ein Diversionsangebot hoffen.

Auch SPÖ belastet

Unterdessen bringen Beinschabs Aussagen auch die SPÖ unter Druck. Bei ihrer Zeugeneinvernahme im Februar schilderte die über die berühmten Thomas-Schmid-Chats aufgeflogene Meinungsforscherin Sabine Beinschab, was sie so alles für die SPÖ “erledigt” hätte. So sollten die Ergebnisse zu Gunsten der SPÖ, “beispielsweise ein paar Prozentpunkte bei der Sonntagsumfrage verändert werden”.