Die Kammer ist für Disziplinarverfahren gegen Richter zuständig und kann diese auch suspendieren. Die PiS argumentiert, so gegen Korruption und anderes Fehlverhalten sowie gegen das “Erbe des Kommunismus” im Justizsystem vorzugehen. Kritiker, darunter auch die EU-Kommission, werfen der Regierung in Warschau dagegen vor, die Unabhängigkeit der Justiz und die Gewaltenteilung zu untergraben.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hatte Mitte Juli geurteilt, dass die Disziplinarkammer gegen EU-Recht verstößt. Die Luxemburger Richter bemängelten die fehlende politische Unabhängigkeit der Disziplinarkammer. Problematisch sei zudem, dass rein inhaltliche Gerichtsentscheidungen als Disziplinarvergehen eingestuft und geahndet werden können. Dies ermögliche “politische Kontrolle von Gerichtsentscheidungen” und die “Ausübung von Druck auf Richter”.

Die EU-Kommission hatte Warschau bis Mitte August Zeit gegeben um darzulegen, wie die Regierung den EU-gerichtlichen Entscheidungen zur Disziplinarkammer nachzukommen gedenke. Andernfalls drohe Polen eine Geldstrafe.

Kaczynski zufolge sollen die ersten Änderungsvorschläge zur Justizreform nun im September vorgelegt werden. (APA/AFP/red.)