Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban schränkt die Berichterstattung über die Pandemie weiterhin ein, obwohl die Justiz kürzlich einem dagegen klagenden Onlineportal recht gegeben hatte. Im nationalen Gesetzblatt wurde dazu gestern Abend eine Verordnung des rechtsnationalen Regierungschefs veröffentlicht. Demzufolge liegt die Entscheidung, welche Medien in dem Land Zutritt zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens bekommen, beim CoV-Krisenstab seiner Regierung.

Im April 2021 hatte die Orban-Regierung beschlossen, dass das für Gesundheit zuständige Ministerium den Zugang der Presse zu Krankenhäusern und Impfzentren kontrolliert. Das erklärte ein Gericht in Budapest am Mittwoch jedoch für gesetzwidrig. Allein die Direktoren der jeweiligen Krankenhäuser hätten das Recht, darüber zu entscheiden. Geklagt hatte das oppositionelle Nachrichtenportal Telex.hu. Nun setzte Orban seine neue Verordnung dagegen.

Rechtliche Schritte erwogen

Der Bürgerrechtsverein TASZ erwägt nun rechtliche Schritte. „Respekt vor dem Rechtsstaat bedeutet, dass die Regierung Gerichtsurteile respektiert“, so der Verein. „Willkürliche Gesetzgebung“ verstoße gegen die Verfassung. Orban hat die staatlichen und die meisten privaten Medien mit wirtschaftlichem Druck und Druck der Behörden auf Regierungskurs gebracht. International steht er deshalb in der Kritik.