Demnach gilt die neue Verordnung aus dem Gesundheitsministerium, die massive Einschränkungen der Freiheitsrechte ungeimpfter Personen vorsieht, mindestens bis nach die Weihnachtsfeiertage. Unter Punkt 3e heißt es, dass nur noch “die Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse, wie Friedhofsbesuche und individuelle Besuche von Orten der Religionsausübung” gestattet sind. Ungeimpfte dürfen also noch Kirchen betreten, nicht allerdings an kollektiven Veranstaltungen wie Gottesdienste teilnehmen. Sie können also laut der Verordnung an Heilig Abend nicht mit ihrer Familie in den Gottesdienst. Einzige Ausnahme laut der neuen Verordnung: Begräbnisse.

Weitere Details aus der Verordnung

Ungeimpfte dürfen den eigenen Wohnbereich z.B. verlassen,

– Wenn unmittelbare Gefahr droht

– Wenn sie Familienangehörige betreuen müssen

– Wenn sie zum Einkaufen müssen

– Wenn sie einzelne enge Angehörige oder den Partner besuchen wollen

– Wenn sie einzelne wichtige Bezugspersonen treffen wollen

– Wenn sie zum Arzt müssen oder sich impfen lassen wollen

– Wenn sie ihr Wohnbedürfnis decken müssen

– Friedhofsbesuche und und individuelle Besuche von Orten der Religionsausübung

– Versorgung von Tieren

– Berufliche Zwecke

– Sport und Erholung im Freien

– Behördentermine oder Gerichtsverhandlungen

– Teilnahme an Wahlen

– Nur noch bestimmte Geschäfte betreten, wie Post, Drogerie, Zeitungskioske, Apotheken, Tiergeschäfte, Tankstellen, Trafiken, Werkstätten

Außerdem gilt:

Die Maskenpflicht gilt künftig an allen öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen. Ungeimpfte dürfen keine gastronomischen Einrichtungen mehr benutzen und sie dürfen Speisen und Getränke nur zwischen 6 und 19 Uhr abholen. Empfohlen wird außerdem wo es möglich ist auf Home-Office umzusteigen. In allen Alten- und Pflegeheimen gilt künftig 2,5G statt wie bisher 3G.