Der 11. 11. ist nicht nur der Beginn der närrischen Faschingszeit – es ist auch der Jahrestag eines Tabubruchs. An diesem Datum im Jahr 2021 kündigte Alexander Schallenberg an, alle Österreicher, die sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen wollten, über die Feiertage einsperren zu wollen. „Ich sehe nicht ein, dass zwei Drittel ihrer Freiheit verlustig gehen, weil ein Drittel zaudert“, so Schallenberg damals knallhart.

Gnadenlose 2G-Kontrollen im Handel

Verantwortlich für die harte Maßnahme machte der Kurzzeit-Kanzler das dynamische Infektionsgeschehen. Tatsächlich waren es dann 2374 Neuinfektionen, die es am Heiligen Abend 2021 zu vermelden gab. Für die Österreicher gab es dafür im Vorfeld enormen Kontrolldruck, die Polizei kontrollierte – und strafte – gnadenlos.

Lockdown für Ungeimpfte laut Höchstrichter legal

Für Ungeimpfte blieb der Lockdown bis zum 31.01.2022 weiter aufrecht und dauerte damit beinahe drei Monate. Dabei wurden ab Mitte Jänner 2022 Kontrollen von 2G-Nachweisen verpflichtend im Handel an den Kassen durchgeführt. Viele Juristen haben daran gezweifelt, doch Österreichs Verfassungsgerichtshof verteidigt später die “Ausgangssperre” für alle Ungeimpfte: Im Spruch der Höchstrichter wird klar gestellt, dass der Lockdown im November 2021 legal gewesen sein soll.

2G beim Friseur war rechtswidrig

Doch alles war auch laut Verfassungsrichtern nicht in Ordnung: Im Gegensatz zu den Kirchen mussten Kultureinrichtungen wie Museen und Theater im Herbst 2021 coronabedingt schließen (eXXpress berichtete). Dies war laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) gleichheitswidrig. Doch auch der Friseur-Lockdown von Mitte November 2021 bis Ende Januar 2022 war rechtswidrig. Zu diesem Zeitpunkt durften lediglich geimpfte und genesene Menschen ihre Haare einen Friseursalon betreten.

Der Lockdown für Ungeimpfte war ...