Für Teile Österreichs und manche linkslastige Medienmitarbeiter war der “Fall Wolf” ein gefundenes Fressen: Ein bekannter Unternehmer, dazu eine kolportierte ÖVP-Nähe, auch wirtschaftlich erfolgreich in der Russischen Föderation tätig, war plötzlich Tatverdächtiger in einem Strafverfahren wegen seinen Steuern. Seit Dezember 2021 wird jetzt wegen des Verdachts der Bestechung und des Amtsmissbrauchs ermittelt – und wie in bereits vielen Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ist auch nach 16 Monaten der Erhebungstätigkeit gegen Sigi Wolf (65) wenig Belastendes zu erkennen, im Gegenteil.

Wie der eXXpress bereits berichtet hat, geht es um den Verdacht, dass eine niederösterreichische Finanzbeamtin in leitender Funktion Siegfried Wolf im Jahr 2018 Steuerschulden in einer Höhe von nicht ganz 630.000 Euro erlassen haben soll. Angeblich willkürlich und ohne Rechtsgrundlage.

Der Unternehmer weist jeden Vorwurf zurück: Es sei immer nur gefordert worden, dass korrekt und fair ermittelt werde, ohne jede Tendenz hinsichtlich des tatsächlichen Ergebnisses.

Aus der aktuellen Eingabe.

Wurde Wolf mit rechtswidrigen Mitteln zur Steuerzahlung gezwungen?

Dass dem allerdings bei diesem Finanzverfahren gegen Wolf nicht so war, will jetzt sein Anwalt Dr. Christian Hausmaninger in einer Eingabe an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft belegen: “Wir haben vor kurzem eine Eingabe wegen des Verdachts krass rechtswidrigen Verhaltens einiger einzelner Mitarbeiter der seinerzeitigen Großbetriebsprüfung eingebracht Siegfried Wolf wurde unter Druck gesetzt, damit er die Steuernachforderung akzeptiert.” Obwohl die Übermittlung dieser Eingabe bereits am 23. Februar 2023 erfolgte, blieben sie und auch eine Urgenz bisher unbeantwortet.

Tatsächlich finden sich in den Akten, die auch Rechtsanwalt Dr. Hausmaninger in dem Beweisantrag zitiert, höchst irritierende Formulierungen der Steuerprüfer. Zitat einer damals eingesetzten Beamtin: “Bitte keine zusätzlichen Ermittlungen mehr, wenn wir sie für unsere Feststellung nicht brauchen !!!!” (besonders interessant: die 4 Rufzeichen).

Der Anwalt sieht generell eine “offenkundige Vorverurteilung und unzulässige Beweisantizipation zu Lasten des Antragstellers” (also von Sigi Wolf).

Richtig sauer: der bekannte österreichische Unternehmer Sigi Wolf.

Mit neuen Details hätte WKStA ein elegantes Ausstiegsszenario

Aber die Finanzermittler erhöhen noch weiter den Druck auf den bekannten österreichischen Unternehmer: Falls er nicht kooperativ wäre (und sich mit der Zahlung jenes Betrages einverstanden erkläre, den die „Finanz“ vorschreibt), werde die Großbetriebsprüfung ihn von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft verfolgen lassen.

Diese erste Unterdrucksetzung fand laut Rechtsanwalt Dr. Christian Hausmaninger bereits Anfang Juli 2016 statt. Und bei einer Schlussbesprechung am 31.10.2016 sei dann die ultimative Drohung geäußert worden, dass “eine abstrakte Sachverhaltsdarstellung mit der WKStA bereits durchbesprochen” sei. Zusätzlich soll als Drohungen gegen Wolf der Spruch gefallen sein: “Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.”

Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, dass eine an der Schlussbesprechung anwesende Mitarbeiterin der Großbetriebsprüfung den „Hinweis“ auf strafrechtliche Ermittlungen als „verhandlungstaktisches Manöver“ und „Bluff“ bezeichnet hat.

Die Situation sei jetzt klar, formuliert Dr. Hausmaninger in der im Namen seines Mandanten eingebrachten Eingabe an die WKStA: “Die WKStA erhebt gegen den Antragsteller im Wesentlichen den Vorwurf, dass ihm im Gegenzug für seine Unterstützung der ÖVP bzw. des ehemaligen Bundeskanzlers Kurz eine unsachgemäße Reduktion seiner allfälligen Steuernachzahlung gewährt worden sei. Die Umstände, wie es zum Ergebnis der Schlussbesprechung und damit der Schätzung der Steuernachzahlung kam, bzw. wer und auf welche Weise und mit welchen Mitteln Einfluss genommen hat, sind somit als erhebliche Tatsachen aufzuklären. Eine – allenfalls strafrechtlich relevante – Unterdrucksetzung von Siegfried Wolf durch Mitarbeiter der Großbetriebsprüfung im Zuge der Betriebsprüfung und insbesondere der Schlussbesprechung würde dem von der WKStA erhobenen Vorwurf vorgeblicher Interventionen zugunsten von Siegfried Wolf eine tragfähige Grundlage entziehen.”

Die WKStA könnte damit jetzt, bevor es zu spät ist, einen eleganten Ausstieg aus einem Verfahren wählen, das bei Gericht zur nächsten Niederlage der nach mehreren Blamagen ohnehin schon heftig umstrittenen Sonder-Staatsanwaltschaft führen könnte.

Zitat aus der aktuellen Eingabe.