Anlass der ganzen Causa: Im Rahmen eines Fachvortrags hatte eine Referentin der Amadeu Antonio Stiftung Xavier Naidoo (50) im Jahr 2017 als Antisemiten bezeichnet. Die Rednerin hatte das damals mit Naidoo’s Songtexten begründet und wortwörtlich gesagt: “Er ist Antisemit, das ist strukturell nachweisbar“. Dagegen klagte wiederum der Sänger und berief sich auf die Kunstfreiheit. Weiters betonte er, sich gegen Rassismus einzusetzen. Nach einer Verurteilung der Referentin auf Unterlassung hat das deutsche Bundesverfassungsgericht aber das Urteil nun gekippt – Xavier Naidoo darf doch als Antisemit bezeichnet werden.

Xavier Naidoo soll laut Kritikern schon lang in rechtsextreme Kreise abgedriftet sein. So bezeichnete er unter anderem in einem Video den Holocaust als eine “gelungene historische Fiktion“. Bei Telegram nannte er den „Zentralrat der Juden“ außerdem „Zentralrat der Lügen“.