Trotz aktuellem Migrationansansturm: Italienische Behörden dürfen künftig Rettungsschiffe wie die der deutschen Hilfsorganisation “Sea Watch”, die meist mit Migranten in die Häfen einlaufen, nicht ohne Anhaltspunkte für eine Gefahr kontrollieren. Das geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hervor. Die EU-Regeln zu den Kontrollen eines Hafenstaats seien auch auf Schiffe humanitärer Organisationen anwendbar, urteilten die Richter am Montag in Luxemburg

Für eine Kontrolle müssten die Behörden detailliert nachweisen, “dass belastbare Anhaltspunkte für eine Gefahr für die Gesundheit, die Sicherheit, die Arbeitsbedingungen an Bord oder die Umwelt vorliegen”. Allein die Anzahl der Personen an Bord – Rettungsschiffe steuern oft mit Hunderten Flüchtlingen und Migranten die Häfen an – sei für sich genommen kein Grund für eine Überprüfung.

Italien muss künftig schon vor Kontrolle Gefährdungslage beweisen

“Das Urteil ist ein großer Erfolg für uns”, sagte ein Sprecher von Sea-Watch der Deutschen Presse-Agentur. Italien müsse jetzt konkrete Anhaltspunkte für eine Hafenkontrolle vorlegen.  Seenotretter beklagen immer wieder, dass die italienischen Behörden ihre Schiffe mit fadenscheinigen Begründungen festhalten. Bei dem EuGH-Urteil vom Montag ging es um die unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe “Sea Watch 3” und “Sea Watch 4”. Sie fahren regelmäßig ins zentrale Mittelmeer, um dort Menschen zu retten, die auf der Flucht von Nordafrika in Richtung EU in Seenot geraten sind.