Die Bezeichnung sei vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, hatte schon das Bezirksgericht Josefstadt die Klage des Bierwirts abgewiesen. Maurer hatte Ende Mai 2018 obszöne Nachrichten erhalten, die vom Facebook-Account des Bierwirts ausgegangen waren. Die Argumentation des Mannes, dass diese nicht von ihm stammten und jeder im Lokal den Computer benützen könne, nahm ihm das Gericht nicht ab.

Das Landesgericht bestätigte nun das Urteil: Bis zur Grenze des Wertungsexzesses „können auch massive, stark in die Ehre eingreifende Kritik und überspitzte Formulierungen, die sich an konkreten Fakten orientieren, zulässig sein“, zitiert die „Presse“.

Lokalbesitzer klagte wegen Ehrenbeleidigung

Vor den Zivilgerichten klagte der Bierlokalbesitzer die grüne Politikerin wegen Ehrenbeleidigung auf Unterlassung – sie dürfe ihn nicht mehr „Arschloch“ nennen. Dies hatte Maurer nach ihrer ersten Reaktion auf Twitter auch noch in einer individuellen Nachricht an den Vorgänger des Bierwirts getan.