
Urteil: Offene Kirchen im Lockdown waren rechtswidrig
Dass Kirchen und Glaubenshäuser im Lockdown weiter offen bleiben durften, ist laut Urteil des Verfassungsgerichtshof rechtswidrig. Die Kläger, Betreiber von verschiedenen zwangsgeschlossenen Kultureinrichtungen wie Museen, beschwerten sich über eine Ungleichbehandlung.
Die damalige Corona-Verordnung sah für den Zeitraum vom 22. November 2021 bis 11. Dezember 2021 einen bundesweiten Lockdown vor. Das Betreten des Kundenbereichs von Kultureinrichtungen wie Museen war in diesem Zeitraum ausnahmslos untersagt. Zusammenkünfte zur gemeinsamen Religionsausübung waren damals vom Geltungsbereich der Verordnung jedoch ausgenommen. Obwohl Kirchen und Religionsgemeinschaften damals eigene Regeln aufstellten, sieht der österreichische Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil keine “sachliche Rechtfertigung für eine derartige Ungleichbehandlung von Religion und Kunst”. In beiden Fällen komme “bestimmten Grundrechtsausübungen gemeinsam mit oder vor anderen Menschen wesentliche Bedeutung zu”, heißt es in der Begründung.
"Gegen Betretungsverbot für Kultureinrichtungen keine Bedenken"
Auslöser für die aktuelle Entscheidung des VfGH war ein Antrag mehrerer Kulturschaffender gegen das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen. “Gegen das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen bestehen an sich keine verfassungsrechtlichen Bedenken”, meinten die Verfassungsrichter. Diese Maßnahme sei nämlich geeignet gewesen, der Verbreitung von Covid-19 entgegenzuwirken.
Kommentare
Gut so, generell alles religiöse streichen. Danke, Ihr Maier Karl
Für solche Entscheidung haben sie so lange gebraucht. Untragbar
Und immer der Gleichheitsgrundsatz – mit dem kann ich alles und jedes begründen, wenn es mir in den Kram passt.
Und schon nach 2-3 Jahren stellt sich heraus… Wem bringt das jetzt etwas, außer den VfGH-Richtern Beschäftigung?
Damit sind jetzt alle Segen und Beichten ungültig. Mit dem Urteil zum Impfpflichtgesetz hat der VfGH die Bevölkerung verhöhnt. Nichts Anderes als die Staatskünstler, stramm auf Linie.
Die freie Religionsausübung ist EIN GRUNDRECHT! ES HAT ÜBERHAUPT KEIN STAAT DAS RECHT RELIGIONEN IN IHRER AUSÜBUNG ZU VESCHRÄNKEN ausser vielleicht in einer kommunistischen Diktatur.
Also ist es in Österreich zulässig.
Die Religionsfreiheit ist Teil der europäischen Menschenrechtskonvention und unserer Verfassung. Ich empfehle Ihnen beide genau zu lesen, dann verstehen Sie den Sachverhalt vielleicht etwas besser 😅
Wenn Nebenerwerbsrichter- Tatsachen Bezeichnung – entscheiden. Außerdem, die Kirche sollte sich nicht beim Staat einmischen, das gilt andersrum.
Und was bedeutet jetzt rechtswidrig…wird da jetzt bestraft…bekommt man eine Entschädigung ….es war ja schon einiges rechtswidrig im Nachhinein…was helfen solche Nachrichten wenn es so spät bestätigt wird…ich weiß nicht…es ist dann nochmals ärgerlich mehr ist es nicht?!
Gilt das auch für Moscheen, Synagogen, Königreichsäle, Pagoden uä?
Für den VfGH ist Religonsausübung offensichtlich nur eine beliebige Freizeitbeschäftigung, auf die man auch verzichten kann.
tja passt eben die woke Beliebigkeitsschiene – keine Werte aber dafür trotzdem moralisierend bis zum Erbrechen
Religionsausübung mit einem Kinobesuch oder Museeumsbesuch zu vergleichen, ist verrückt.
Gerade in Zeiten von Seuchen, Kriegen..haben Menschen Hilfe und Trost bei Gott gesucht und auch gefunden. Darum gibt es viele Pestsäulen in Österreich.
Der Staat kann auch nicht das Tragen von Masken in einer Kirche vorschreiben. Der Kult/ Ritus geht dem Staat nichts an.
Ich glaube Verfassungsrichter sollte man direkt aus Volk wählen -representativ /m+w,Alter/unbescholten ,mit klarem Verstand ausgestattet .
Etwa so, wie unsere Bundesregierung?
Da sind nicht mehr Viele übrig, die gewählt wurden.
Ich versuche schon nicht mehr, mir die Namen der Kanzler und Minister:Innen zu merken, da es schnell zu Wechseln kommt.
Und das habe ich nicht gewählt.
Da wär mir ein Ibiza Party THC lieber… der hat sich halt mal erwischen lassen bei seinen ausschweifenden Phantasien.
Bei Türkis und Grün ist das Tagesordnung, aber die Justitzministerin ist offenbar keine echte Juristin sondern eine Schwindlerin (Unschuldsvermutung etc.) und unternimmt natürlich nichts dagegen. Wäre auch angebracht, so dumm zu sein und das einfach zu glauben, was die Elite sagt.
Einfach wie Schöffen. Verfassung ist für uns ,nicht für Parteien und Gesandte von Parteien.
Das Problem bei demokratischen Wahlen ist es halt auch immer, wer zur Auswahl gestellt wird.
Man sieht das in Österreich schon recht gut, da schon sehr offen Manche mit Gerichtsverfahren ohne ernsthafte Anklagegründe von politischen Ämtern ferngehalten werden. Beispielsweise.
Oder, wenn sich die meisten Parteien auf einen Bundespräsidenten einigen. Da können Sie wählen, was Sie wollen, es wird immer einer der Wunschkandidaten.
Schnell mit seinen Erkenntnissen ist er nicht gerade der Verfassungsgerichtshof.
Der VfGH nimmt sich halt Zeit für fundierte Erkenntnisse, anstatt vorschnell zu urteilen, so wie es hier Praxis ist 😉
Derart willkürliche und parteipolitisch eingefärbte Entscheide könnten kostengünstiger und vor allem zeitnaher mit z.B. mittels einer Glaskugel herbeigeführt werden.