Während der Corona-Pandemie hatten besonders die Senioren nicht viel zu lachen. Da kamen die Förderungen für diverse ÖVP-nahe Seniorenbund-Vereine wie ein Lichtblick daher. Sie wurden beantragt und ausbezahlt. Zu Unrecht, wie der Parteisenat nun entschieden hat. Die Subventionen in Höhe von knapp 2,5 Millionen Euro müssen zurückbezahlt werden. Dieser Forderung hat sich mit dem zuständigen Vizekanzleramt auch der ÖVP-Regierungspartner angeschlossen.

Die Entscheidung lag bei der Namensgebung

Der Streitpunkt war, dass einige Vereine als gemeinnützig geführt werden, aber dennoch den gleichen Namen wie der Bund der Volkspartei haben. Das war für das Urteil ausschlaggebend. Als maßgeblich werden in der Entscheidung neben der gleich oder ähnlich lautenden Namensgebung vor allem die personell identen leitenden Organe sowie die übereinstimmenden Prozesse der Willensbildung angesehen – hieß es dazu. Die betroffenen Vereine waren demzufolge nicht antragsberechtigt und müssen demzufolge sämtliche Förderungen des NPO-Fonds zurückzahlen. Ein diesbezügliches Schreiben ging noch heute an die Verantwortlichen.

Auch Landjugend erhielt ungerechtfertigte Förderungen

Die Zahlungsfrist beträgt vier Wochen. Das rückgeforderte Volumen liegt bei insgesamt 2,46 Mio. Euro, wobei 1,12 Mio. auf die Landesorganisationen Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg, Kärnten und Wien sowie 1,34 Mio. Euro auf 298 Bezirks- und Ortsgruppen des oberösterreichischen Seniorenbund-Vereines entfallen. Werden die Förderungen nicht refundiert, kommt es zu einer gerichtlichen Klärung. Wie im Fall eines der 119 Vereine der „Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend“. Sie müssen um die 817.000 Euro zurückzahlen. Einer davon ist bereits säumig und muss mit einer gerichtlichen Aufarbeitung des Falls rechnen.