Im Grazer Straflandesgericht ist am Donnerstag die teilweise Neuauflage eines Prozesses gegen vier mutmaßliche Jihadisten beendet worden. Alle wurden wegen des Verbrechens der staatsfeindlichen Verbindung für schuldig befunden. Sie waren im März 2020 wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation bereits verurteilt worden, doch die Strafen wurden nun deutlich erhöht. Alle wurden noch im Saal festgenommen bzw. die U-Haft beim Prediger fortgesetzt.

Die Laienrichter hatte es sich nicht einfach gemacht und sehr lange beraten. Schließlich entschieden sie in allen Punkten einstimmig, dass die Angeklagten schuldig seien. Die Strafen wurden drastisch erhöht: Beim Prediger sind es nun acht statt bisher fünf Jahre, der Vereinskassier bekam sieben (vorher vier) Jahre, der Obmann sechs (vorher vier) Jahre, und bei der Frau des Kassiers verdoppelte sich die Strafe von drei auf sechs Jahre.

Grazer Glaubensverein Taqwa stand im Zentrum

Der Prozess begann am 8. November 2019. Zunächst waren 13 Personen angeklagt, elf erschienen zur Verhandlung. Alle standen irgendwie mit dem Grazer Glaubensverein Taqwa in Verbindung. Die schwersten Vorwürfe galten einem 45-jährigen Prediger, der starken Einfluss auf die Moschee genommen haben soll. Ihm und anderen wurde angelastet, mehrere Personen animiert zu haben, nach Syrien zu gehen und sich der Terrororganisation “Islamischer Staat” (IS) anzuschließen. 2014 zogen insgesamt 38 Personen nach Syrien. Die Spur der ersten “Auswanderer” hat sich verloren, es ist nicht bekannt, ob diese Familien noch leben. Die zweite Partie kehrte nach wenigen Monaten wieder zurück und wurde teilweise in Österreich verurteilt.

Vier der elf Angeklagten wurden schließlich am 12. März 2020 verurteilt, in sieben Fällen erfolgte ein Freispruch. Dieser ist ebenso bereits rechtskräftig wie die Verurteilung in Bezug auf terroristische Vereinigung und kriminelle Organisation. Der Staatsanwalt betonte während der langen Verhandlung immer wieder, dass der Taqwa-Verein nichts anderes getan habe, als “die Ideologie des IS in Graz zu leben”. Daher vertrat er die Überzeugung “Wir müssen die Entschlossenheit haben, Gesetze anzuwenden”. Man müsse “das Übel an der Wurzel fassen” und sei nicht “verpflichtet zu warten, bis das Fundament der Republik wackelt”.

Verteidiger hielt gegen das Urteil

“Alles nur Thesen und Vermutungen”, hielt der Verteidiger des Predigers dagegen. Niemand habe die Familien, die nach Syrien gegangen seien, überredet: “Es gibt auch so etwas wie Eigenverantwortung”, meinte der Anwalt. Sein Kollege forderte die Geschworenen auf: “Lösen Sie sich von den Emotionen und bewerten Sie die Fakten.”

Die Laienrichter entschieden, dass alle vier im Sinne der Anklage schuldig seien. Der Prediger blieb somit in Untersuchungshaft, bei den drei anderen veranlasste der Staatsanwalt die Festnahme, auch bei ihnen wurde sofort U-Haft verhängt. Alle vier Angeklagten kündigten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Ankläger gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Verurteilte sind bereits 2011 aufgefallen

Die verurteilten Dschihadisten haben am 4. Februar 2011 auf dem Grazer Hauptplatz für Aufsehen gesorgt. Damals schwenkten sie bei einer angemeldeten Demonstration in aller Öffentlichkeit die Dschihadflagge. Organisiert wurde die Veranstaltung damals vom islamischen Verein „Ligakultur“, der den islamistischen Muslimbrüdern zugerechnet wird und die verurteilten Dschihadisten ebenfalls zur Demonstration eingeladen hat.

Anlass der Demo waren die Unruhen in Ägypten kurz vor dem Sturz des ägyptischen Präsidenten Husni Mubaraks. 43 Personen, die an dieser Demonstration teilnahmen, reisten später zum Dschihad nach Syrien. Gegen andere Demonstrationsteilnehmer wird zurzeit im Zuge der „Operation Luxor“ ermittelt. Sie werden verdächtigt, der islamistsichen Muslimbruderschaft anzugehören. Ein weiterer Teilnehmer der Grazer Demo, Ayman Aly, wurde später Berater des ägyptischen Präsidenten Mohammed Mursi und sitzt heute im Gefängnis im Ägypten. (APA/red)