Die Verfassungsrichter prüften die Klage von zwei Waffenbesitzern und der Lobbyorganisation NRA wegen eines Gesetzes im Staat New York. Die New Yorker Behörden hatten den Klägern auf Grundlage eines mehr als hundert Jahre alten Gesetzes das versteckte Tragen einer Schusswaffe zur Selbstverteidigung untersagt. Die beiden Männer zogen dagegen vor Gericht, unterlagen aber. Sie riefen daraufhin den Obersten Gerichtshof an.

Dieser prüfte nun, ob die Entscheidung der New Yorker Behörden einen Verstoß gegen den zweiten Verfassungszusatz darstellt. Dieses sogenannte Second Amendment stellt die Grundlage für das Recht auf Waffenbesitz in den USA dar. Über die genaue Auslegung wird aber gestritten.

Der Oberste Gerichtshof hatte 2008 in einer Grundsatzentscheidung erklärt, dass der zweite Zusatzartikel zur US-Verfassung ein “individuelles” Recht auf Waffenbesitz verankert. Unklar blieb aber, wieviel Spielraum es für Beschränkungen gibt – auch bei der Frage des Mitführens von Waffen außerhalb des eigenen Hauses. Klägeranwalt Paul Clement sagte am Mittwoch bei der Anhörung, das Tragen von Schusswaffen außerhalb des eigenen Hauses sei ein “grundlegendes Verfassungsrecht”.

Frage nach Waffenrecht in USA höchst umstritten

Der Supreme Court könnte mit einer neuen Grundsatzentscheidung die Rechte von Waffenbesitzern stärken. An dem Gerichtshof haben konservative Richter seit der Amtszeit des früheren Präsidenten Donald Trump eine Mehrheit mit sechs von neun Richtern. Drei der Richter wurden von Trump ernannt, der sich für Waffenbesitzer eingesetzt hatte.

Die Frage des Waffenrechts ist in den USA höchst umstritten. Waffen sind in dem Land weit verbreitet, rund 30 Prozent aller Erwachsenen besitzen eine Schusswaffe. Zugleich sterben durch Schüsse jährlich rund 40.000 Menschen, Suizide eingerechnet. Immer wieder sorgen zudem Schusswaffenmassaker für Entsetzen.

US-Präsident Joe Biden hatte zwar im Wahlkampf versprochen, das Waffenrecht zu verschärfen. Angesichts des Widerstands der konservativen Republikaner im Kongress hat er aber kaum Chancen auf Gesetzesreformen. (APA/red.)