Man sei am Mittwoch Zeuge eines “doch sehr ungewöhnlichen und schwerwiegenden Vorganges” geworfen, verwies Van der Bellen auf die Hausdurchsuchungen im Bundeskanzleramt, in der ÖVP-Zentrale und im Finanzministerium wegen Korruptionsermittlungen. Man solle sich auf die Fundamente unseres Rechtstaats besinnen, betonte Van der Bellen das Prinzip der Gewaltenteilung. Es sei Aufgabe der Staatsanwaltschaften, Verdachtsmomenten unabhängig vom Ansehen der Personen nachzugehen und sowohl Belastendes als auch Entlastendes zu suchen. Momentan wisse man nur, dass es “Erhebungen” gebe, meinte Van der Bellen.

Sachliche Kritik sei auch an der Justiz erlaubt, erklärte das Staatsoberhaupt. Der von einem Abgeordneten geäußerte “Generalverdacht” einer Parteilichkeit der Staatsanwaltschaft hingegen “zeigt mangelnden Respekt vor den Institutionen der Bundesverfassung” und sei eine “unzulässige Grenzüberschreitung”, fand Van der Bellen deutliche Worte Richtung Kanzlerpartei. (APA/red.)