Der von vielen Österreichern für manche heftigen Sager (“Zähne zusammenbeißen”, “Kollaborateure”) und sein nicht wirklich großartiges Engagement für den Rechtsstaat während er Corona-Pandemie kritisierte Mann in der Hofburg hat jetzt eine peinliche Prozessniederlage wegzustecken: Wie berichtet, brachte die Staatsanwaltschaft für Alexander Van der Bellen (78) eine Klage wegen des Verdachts der “üblen Nachrede” gegen einen Journalisten ein, der behauptet hat, dass der Bundespräsident “die Verfassung mit Füßen tritt”.

Van der Bellen hatte den Strafverfolgungsbedörden ausdrücklich die Ermächtigung gegeben, gegen den Medienbetreiber zu ermitteln, der lediglich darauf hingewiesen habe, dass Van der Bellen durch sein Verhalten in Zusammenhang mit den tatsächlich vielfach verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen die Spaltung der Gesellschaft zugelassen habe.

Jetzt darf laut Gericht behauptet werden: Der Bundespräsident trat die Verfassung mit Füßen

Sonderparagraf: Van der Bellen hatte kein Kostenrisiko

Trotz des klaren Freispruchs bleibt jetzt der Beschuldigte auf seinen hohen Anwaltskosten sitzen – Van der Bellen muss keinen Cent dieser Ausgaben übernehmen, obwohl er die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen ermächtigt hat.

“Der Freispruch von diesem absurden Vorwurf ist völlig logisch. Dennoch bleibt der Journalist auf den Kosten seiner Verteidigung sitzen, weil Van der Bellen sein ‚Sonderverfolgungsrecht‘ nach § 117 StGB genutzt hat, während jeder einfache Bürger das Kostenrisiko selbst zu tragen hat, wenn er jemand anderen wegen angeblicher üblen Nachrede vor Gericht bringt“, kritisiert die FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst. Sie fordert den Bundespräsidenten daher jetzt auf, den betroffenen Journalisten zu entschädigen. „Aber aus eigener Tasche und nicht auf Steuerzahlerkosten”, sagt Fürst.

FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst.

FPÖ kritisiert die "Verfolgung" von Kritikern

Fürst verweist auch auf die aktuellen parlamentarischen Anfragen von FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker, die darauf abzielen, einen Überblick über den Einsatz dieses Sonderparagrafen durch Alexander Van der Bellen und seine Amtsvorgänger zu bekommen.

„Angesichts des Umstands, dass Van der Bellen allem Anschein nach nicht auf sachlicher Grundlage entscheidet, wen er verfolgen lässt und wen nicht, drängt sich der Verdacht auf, dass es sich um politisch willkürlich Eingriffe in das Privatleben der Betroffenen und damit um Verstöße gegen die Menschenrechte handelt“, meint Fürst.

Von der Hofburg gibt es zu diesem verlorenen Prozess noch keine Stellungnahme. Auch bekannte Mainstream-Medien berichten kaum über diese Niederlage des Bundespräsidenten vor Gericht.