Ein 30-jähriger Österreicher, der sich vor dem Geschworenengericht ursprünglich wegen des Verbrechens des Mordes an seinem Vater verantworten musste, ist am Montag schlussendlich wegen Körperverletzung am Innsbrucker Landesgericht zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Aufgrund der Vorhaftanrechnung verließ der Mann, dessen Vater laut Obduktionsbericht an einem akuten Herzanfall starb, den Gerichtssaal als freier Mann. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Sohn habe Vater "verabscheut"

Der Mann beteuerte vor dem Geschworenengericht, noch nie mit dem Gedanken gespielt zu haben, seinen Vater umzubringen, obwohl er ihn “verabscheut” habe. Er habe sich in den frühen Morgenstunden des 28. August 2021 offenbar gewaltsam Zutritt zur Wohnung seines Vaters verschafft, dort randaliert und seinen Vater bedroht und attackiert. Dem Gutachten zufolge war der Angeklagte bei dem Vorfall stark alkoholisiert, aber noch zurechnungsfähig gewesen. Er beteuerte, sich an das Geschehene nicht erinnern zu können und nicht gewusst zu haben, dass sein Vater schwer herzkrank war.

Einstimmiger Beschluss

Die acht Geschworenen würdigten die im Beweisverfahren vorbrachten Gutachten und Zeugenaussagen und kamen schließlich einstimmig zum Schluss, dass der Österreicher weder eine Tötungsabsicht verfolgte, noch beabsichtigte, ihn schwer zu verletzen. Laut Richter schlugen eine Vorstrafe und die Tatsache, dass sich der Mann heftig gegen die eintreffenden Polizisten gewehrt und einen davon verletzt hatte, erschwerend zu Buche. Mildernd sei jedoch der Umstand gewesen, dass der Einheimische stark alkoholisiert gewesen war.

Der Angreifer muss dem verletzten Polizisten nun 100 Euro Schmerzensgeld zahlen. Er meldete über seinen Verteidiger bereits Rechtsmittelverzicht an.