“Wer nach dem Verbotsgesetz verurteilt ist, hat im Staatsdienst nichts zu suchen”, stellte Zadić nach dem Fall im Oktober klar. Es dürfe “null Toleranz” geben. Edtstadler pflichtete bei: “Nationalsozialistische Wiederbetätigung widerspricht allem, wofür wir als Österreich stehen”, erklärte die Verfassungsministerin. Zu Recht setze man “höchste Ansprüche an die Bediensteten der Republik”.

Gesetzeslücken werden geschlossen

Und so ist nun auch der Amtsverlust bei Vergehen gegen das Verbotsverbotsgesetz im neu geschnürten Paket enthalten, das die Ministerinnen gemeinsam präsentierten.

Der “Kampf gegen Antisemitismus” sowie die Reform des Verbotsgesetzes waren auch im türkis-grünen Koalitionspakt aus dem Jahr 2020 festgehalten. Neben der Evaluierung und Überarbeitung “insbesondere in Hinblick auf die Äußerungsdelikte der Paragrafen 3g und 3f” ist im Regierungsprogramm das Schließen etwaiger Gesetzeslücken wie der “Teilleugnung” geplant. Außerdem wollte man prüfen, ob auch NS-Devotionalien ohne Verwirklichung einer Straftat beschlagnahmt werden können.

Präsentiert das neue Verbotsgesetz: Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP)

Die zentralen Eckdaten

  • Ausweitung der Gerichtsbarkeit: Ahndung von Postings, die im Ausland getätigt werden und auf Österreich abzielen
  • Einziehung von NS-Devotionalien: künftig dürfen Behörden NS-Devotionalien aus dem Verkehr ziehen
  • “Gröbliche” Verharmlosung: Nach dem Verbotsgesetz wird künftig auch vorgegangen werden, wenn es sich nicht um “gröbliche” Verharmlosung handelt

Armbinden bei Corona-Demos

So soll künftig “jede Verharmlosung der NS-Zeit” nach dem Verbotsgesetz bestraft werden. Konkret verwies die Justizministerin auf Armbinden, die während Corona-Demos immer wieder unter den Teilnehmern kursierten. Darauf abgebildet, eine an einen “Judenstern” angelegtes Logo einer Spritze, darunter der Schriftzug “ungeimpft”. Solche Symbole können nun bestraft werden.

Auch solche Symbole in Anlehnung an den "Judenstern" können künftig aus dem Verkehr gezogen werden