Sorge um Weihnachtsgeschäft

44.000 Menschen demonstrierten erst am vergangenen Wochenende erneut gegen die Impfpflicht und viele Corona-Maßnahmen der Bundesregierung. Am Samstag und Sonntag soll das nun anders sein: Erst am Abend dürfe in der Wiener Innenstadt demonstriert werden.

Grund für das Demo-Verbot bis 18 Uhr sei laut Polizei eine “Bitte der Wiener Wirtschaftskammer”: Am Wochenende soll das erwartete Weihnachtsgeschäft möglichst nicht behindert werden.

Die Demonstration würde den Auto- und Öffi-Verkehr auf dem Ring unterbrechen, was die Shopping-Kunden stören würde. Freilich sehen das nicht alle Wiener positiv: Zwar sei auch die Erwerbsfreiheit ein hohes rechtliches Gut. “Aber wenn die Meinungsfreiheit von der Wirtschaftsleistung abhängig gemacht wird, ist das eine zweischneidige Angelegenheit”, meint dazu der grüne Wiener Landtagsabgeordnete und Menschenrechtssprecher Nikolaus Kunrath.

"Wesentliche Gründe" müssen vorliegen

In den Landeshauptstädten, wie auch in den größeren Städten des Landes entscheidet die Polizei als Behörde erster Instanz über die Durchführung von Kundgebungen. Sonst sind die Bezirkshauptmannschaften dafür zuständig. Laut dem Verfassungsrechtsexperten Bernd-Christian Funk muss es “wesentliche Gründe” für derartige Einschränkungen geben. Diese sind zum Beispiel dann gegeben, wenn aufgrund einer Kundgebung oder Demonstration Zugang und Zufahrt in die Wiener Innenstadt verunmöglicht würden.