Die Tat war geplant: Die zwei 17-jährigen Flüchtlinge aus Afghanistan und ihr erst 16-jähriger Komplize lauerten Freitag, den 22. April 2016, um ein Uhr früh der 21-jährigen Austauschstudentin auf, die am Heimweg die Toilette auf dem Praterstern in Wien-Leopoldstadt aufsuchen wollte. Kaum war das Mädchen in der WC-Kabine, öffnete ein Täter das Schloss mit einer Münze. Die junge Frau wehrte sich – die drei Afghanen schlugen sie nieder, der Kopf des Opfers wurde gegen die WC-Schüssel geschlagen, Mund und Nase zugehalten. Der jüngere Täter hielt die Studentin brutal fest, seine zwei Landsleute vergewaltigten die Studentin mehrmals.

Erschwerend beim Prozess: Das brutale Vorgehen bei der Tat

Das Trio war bald ausgeforscht, beim Prozess Ende Jänner 2017 waren die drei Afghanen dann kleinlaut und kamerascheu. Der Vorsitzende des Schöffenseants formulierte deutlich: “Ein reumütiges Geständnis ist nicht das, was die Angeklagten gemacht haben, da sie auf nähere Nachfrage ihre Handlungen immer wieder relativiert haben.” Und: Erschwerend sei die mehrfache Tatbegehung, das äußerst brutale Vorgehen, der Umstand, dass drei Täter einem Opfer gegenüber standen, das noch dazu auf dem WC in einem besonders wehrlosen Zustand war. Nachsatz des Richters: “Ob sie nach der Haft ein Aufenthaltsrecht bekommen, kann ich mir nicht vorstellen.”

Es setzte Haftstrafen: Zweimal sechs Jahre für die zwei 17-jährigen Afghanen, einmal fünf Jahre für den um ein Jahr jüngeren Täter. Die drei Vergewaltiger müssten somit eigentlich bis zum nächsten Jahr in Haft sein.

Anwalt bestätigt: "Ja, alle drei Afghanen wurden aus der Haft entlassen."

Die drei Afghanen sind aber nicht mehr in Haft, sie sind in Freiheit, sie leben vermutlich noch unter uns – die drei Vergewaltiger sind irgendwo in Wien oder in einer deutschen Großstadt. “Ja, die drei Burschen sind alle vorzeitig aus der Haft entlassen worden”, bestätigte Rechtsanwalt Dr. Martin Mahrer im Gespräch mit dem eXXpress.

Das sei “gar nicht außergewöhnlich, sondern eigentlich normal im Strafvollzug”, erklärt der Jurist: Nach dem Verbüßen von 2/3 der Haftstrafe ist eine Freilassung vorgesehen – die afghanischen Sex-Verbrecher kamen also nach nur drei und vier Jahren aus ihren Zellen. Mit der Verurteilung im Jänner 2017 und mit Anrechnung der monatelangen U-Haft dürften sogar die zwei Haupttäter schon Anfang dieses Jahres enthaftet worden sein.

Sechs und fünf Jahre Haft: Keiner der drei Täter saß die Strafe komplett ab.

24.310 Euro Schmerzensgeld: Die Täter zahlten keinen Cent.

Das Opfer wird nicht mehr befürchten müssen, diese drei Afghanen erneut zu treffen: Die Studentin ist wieder in der Türkei, sagt Rechtsanwältin Mag. Sonja Aziz dem eXXpress: “Die Auflage, dass die drei Täter der jungen Frau 24.310 Euro Schmerzensgeld bezahlen müssen, wurde nicht erfüllt.” Kein einziger Cent sei geflossen, die Summe gilt als uneinbringbar, die drei Täter kommen vermutlich auch ohne Zahlung davon.

Wo die drei Afghanen jetzt leben, konnte der eXXpress nicht recherchieren: Die Namen werden geheim gehalten – somit ist ungewiss, ob das Trio vielleicht doch noch vor der Regierungsübernahme der Taliban nach Afghanistan geflogen werden konnte.

Die Chancen für eine Abschiebung wären aber äußerst schlecht gestanden: In vier Jahren (Mai 217 bis Mai 2021) fanden nur 1316 zwangsweise Ausreisen von Afghanen statt – also im Schnitt jährlich 329 Personen. 44.000 Afghanen sind aktuell in Österreich.