Weil sie eine psychisch beeinträchtigte Frau im vergangenen Oktober am Praterstern in Wien-Leopoldstadt vergewaltigt haben sollen, mussten sich am Donnerstag ein 17 und ein 22 Jahre alter Syrer vor einem Schöffensenat verantworten. Sie sollen die Betroffene, die der Staatsanwältin zufolge aufgrund eines Gendefekts geistig eingeschränkt ist, auf eine Toiletten-Anlage gelockt haben, wo sie vom Jüngeren in einer Kabine missbraucht worden sein soll.

Syrer bekennen sich "absolut nicht schuldig"

Die Angeklagten waren nicht geständig. “Absolut nicht schuldig”, meinte der vorgeblich 22-jährige Syrer, der äußerlich wesentlich älter aussieht. Sein ebenfalls aus Syrien stammender Landsmann meinte: “Ich bin sowohl schuldig als auch nicht schuldig.” Er habe aufgrund seiner sprachlichen Defizite – er war 2021 nach Österreich gekommen – nicht bemerkt, dass die junge Frau geistige Einschränkungen aufweist und nicht damit einverstanden war, dass er sich ihr annäherte. “Er spricht sehr schlecht Deutsch. Er hat aus ihrem Kommunikationsverhalten nicht schließen können, was sie wollte”, merkte die Verfahrenshelferin des Burschen an.

"Komm raus, ich möchte auch!"

Es sei fraglich, ob es in der Kabine überhaupt zu sexuellen Handlungen gekommen sei, gab die Anwältin zu bedenken. Zwei am Bahnhofsgelände beschäftigte Mitarbeiter hätten bemerkt, wie die ihnen bekannte Frau von mehreren Männern Richtung WC-Anlage geleitet wurde. Sie gingen der Gruppe nach. Als auf ihr Klopfen an der verschlossenen Kabinentüre nicht reagiert wurde, schlossen sie diese auf. Die Frau war zu diesem Zeitpunkt spärlich bekleidet, zitterte und weinte.

Der jüngere Syrer bekannte sich insofern schuldig, “als ich ihr nicht gesagt habe, sie soll rausgehen”. Er habe die junge Frau nicht in Missbrauchsabsicht mitgenommen. Sie sei einfach mitgekommen, behauptete er.

Der ältere Angeklagte soll laut Anklage an der Tat insofern beteiligt gewesen sein, als er in Missbrauchsabsicht mit dem 17-jährigen  Syrer und der Frau zur Kabine ging, nach kurzer Zeit an der Tür rüttelte und “Komm raus, ich möchte auch!” rief, wie die Staatsanwältin feststellte. Die junge Frau habe von Anfang an “eindeutig signalisiert, dass sie keinen sexuellen Kontakt möchte”, betonte die Anklägerin.

An dem Ganzen beteiligt waren auch noch zwei erst zwölf Jahre alte und daher strafunmündige Buben. Sie sollen laut Anklage Schmiere gestanden und dem Opfer nach der Tat auch noch die Handtasche abgenommen haben. Da die zwei Kinder noch keine 14 sind, können sie strafrechtlich nicht verfolgt werden. Zur Verhandlung waren sie lediglich als Zeugen geladen.