Grund für die Verschärfung der Strafmaße ist der Fall Teichtmeister, der die Öffentlichkeit, die Kulturszene und die Politik in Aufruhr versetzt hat. „Die Darstellung sexuellen Missbrauchs an Kindern zählt zu den abscheulichsten Delikten, es braucht hier höhere Strafen, es ist gut, dass sie jetzt kommen“, erklärte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) dazu. „Falsche Toleranz ist hier völlig fehl am Platz, jeder, der solche Delikte begeht, muss wissen, dass wir hier als Gesellschaft konsequent und hart handeln“, betonte er.

Bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe bei Herstellung zum Zweck der Verbreitung

Konkret kommt es nach Informationen der “Krone” zu einer Erhöhung der Strafdrohungen von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen, geregelt in § 207a des Strafgesetzbuches. Bisher gab es für den Besitz von pornografischen Darstellungen einer mündigen minderjährigen Person bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe. Das wird jetzt auf bis zu zwei Jahre erhöht. Bei Abbildungen einer unmündigen minderjährigen Person drohen künftig bis zu drei statt zwei Jahren Freiheitsstrafe.

Eine Mindeststrafe gibt es künftig auch für den Besitz einer „Vielzahl an Darstellungen“: Der Strafrahmen reicht von mindestens sechs Monaten bis zu drei Jahre, bei Darstellungen von unmündigen Minderjährigen sind es bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Wer eine Vielzahl von pornografischen Darstellungen einer minderjährigen Person herstellt oder einem anderen anbietet, wird mit mindestens einem, höchstens fünf Jahren Gefängnis bestraft. Was genau eine „Vielzahl“ ist, muss allerdings noch präzisiert werden. Werden die Darstellungen von sexuellem Missbrauch bereits zum Zweck der Verbreitung hergestellt, setzt es bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Verpflichtende Kinderschutzkonzepte in Schulen, Kindergärten und Vereinen

Ebenso soll der Opferschutz ausgebaut werden, in Schulen, Kindergärten und Vereinen sollen Kinderschutzkonzepte verpflichtend vorgesehen werden. Auch eine österreichweite Kinderschutz-Kampagne ist Teil des Pakets.

Ein Lückenschluss ist auch beim Tätigkeitsverbot geplant: Um komplette Tätigkeitsverbote für Straftäter in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, soll das Erfordernis der Tätigkeit bzw. Tätigkeitsabsicht im Tatzeitpunkt entfallen.

Die Regierung betont, dass man den Missbrauch von Kindern und dessen Darstellung in keiner Weise verharmlosen dürfe. Die Straftatbestände sollen daher auch sprachlich angepasst werden. Für die Darstellung von Kindesmissbrauch hat sich international der Begriff CSAM (child sexual abuse material) durchgesetzt.

Präsentiert wurden die Pläne der Regierung von Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Staatssekretärin Plakolm (ÖVP) und Familienministerin Susanne Raab.