Dem wegen Mitgliedschaft bei einer terroristischen Vereinigung (§ 278b StGB) verurteilten Syrer G. M. wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts neuerlich Asyl erteilt. Zuvor hatte dem syrischen Flüchtling das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in der Steiermark das Asyl wegen seiner terroristischen Vergangenheit aberkannt. Es ist ein weiterer Fall eines wegen Terrorismus verurteilten Flüchtlings, der erfolgreich gegen seine Abschiebung in Berufung gegangen ist.

Bereits der zweite Fall, den der eXXpress aufdeckt

Erst vor einem Monat hat der eXXpress von einem Iraker berichtet, der als Geheimagent der Terrormiliz “Islamischer Staat” (IS) zahlreiche Menschen den IS-Schergen ausgeliefert hatte. In Österreich wurde er enttarnt und musste eine mehrjährige Haftstrafe absitzen. Auch ihm gelang es, seine Abschiebung zu verhindern und eine weitere Duldung im Land zu erwirken. Immer mehr zeigt sich: Solche Vorfälle sind kein Einzelfall.

Der gebürtige Syrer G. M. hat zunächst Anfang 2015 Asyl erhalten. Als sich aber herausstelle, dass er zuvor als Scharfschütze an der Seite der Al-Nusra-Front – einem syrischen Ableger von Al-Kaida, der sich später dem IS anschloss – gekämpft hatte, wurde er im November 2016 zu 30 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Dass er in noch jugendlichem Alter in Syrien gekämpft hatte, dürfte ihn entlastet haben. Auf jeden Fall wurde er im Jahr 2017 im Alter von 20 Jahren auf Bewährung entlassen.

Auch verurteilte Terroristen können nicht immer abgeschoben werden

Gegen die Aberkennung seines Asylstatus durch das BFA Steiermark ging G. M. daraufhin in Berufung. Mit Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht hat heuer in seinem Sinne entschieden. Seither ist G. M. wieder Asylberechtigter. Von Seiten des Bundesverwaltungsgerichts wird gegenüber dem eXXpress betont: “Das Bundesverwaltungsgericht kam nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung und umfangreicher Beweiswürdigung zum Schluss, dass die im Bescheid des BFA vorgebrachten Entscheidungsgründe aufgrund der aktuellen Rechtslage und der höchstgerichtlichen Judikatur nicht für eine Aberkennung des Asylstatus ausreichen. Gegen diese Entscheidung kann vom BFA eine Amtsrevision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht werden.”

Eine Konsequenz der derzeitigen Rechtslage und Rechtsauslegung durch Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof ist: Verurteilte Terroristen können nach wie vor Asyl erhalten, doch selbst wenn ihnen der Asylstatus aberkannt wird – wie im Falle des Irakers, der für den IS spioniert hat – ist es in einigen Fällen nicht möglich, sie abzuschieben. Das irritiert nicht nur Einheimische, sondern auch die migrantischen Communitys zunehmend, deren Angehörige oft vor genau solchen Personen geflohen sind. Ein in Österreich lebender Syrer, der den eXXpress auf den Fall von G. M. aufmerksam gemacht hat, meint: “Wir sind selber immer wieder entsetzt, wenn wir sehen, dass so etwas in Österreich möglich ist.”