Verwirrung perfekt: Laut Schramböck sind Corona-Regeln im Handel keine Pflicht
Offenbar doch keine Pflicht: Wie die Wirtschaftsministerin am Mittwoch beim Ministerratsfoyer betonte, handelt es sich bei den neuen Corona-Maßnahmen für den Handel lediglich um “Kann”-Bestimmungen. Schramböck dazu wörtlich: “Es ist alles sehr, sehr kompliziert.”
Mit dem heutigen Mittwoch ist die erste von insgesamt drei möglichen Stufen der neuen Corona-Verordnung in Kraft getreten – und die sieht eine FFP2-Maskenpflicht im Handel für Ungeimpfte vor. Doch de facto ist es eigentlich unmöglich, die Einhaltung zu kontrollieren. Die Angestellten könnten nicht zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit auch noch Gesundheitsdaten abfragen, kritisiert zuletzt auch Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. “Das ist einfach weltfremd.” Kritik kam auch von den heimischen Shopping-Center-Betreibern. Diese erklärten “mit Nachdruck”, dass sie sich außerstande sehen, die neue Regelung “in großer Zahl” zu kontrollieren. “In Österreichs 254 Shopping-Centern verkehren im Durchschnitt etwa 2,3 Millionen Menschen pro Tag”, rechneten sie vor.
Nach dem Ministerratsfoyer am Mittwoch räumte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck schließlich ein: “Es ist alles sehr, sehr kompliziert.” Denn laut ihren Aussagen handelt es sich bei den Maßnahmen im Handel lediglich um “Kann”-Bestimmungen. Diese “Kann”-Bestimmung soll aber trotzdem durch die Behörden kontrolliert werden.
Kritik von den NEOS
Kritik kam am Mittwoch von den NEOS: “Was wir jetzt bekommen haben, ist das Gegenteil eines ,sehr konkreten Plans’, den uns Minister Mückstein versprochen hat – und es ist auch das Gegenteil von ,klar’, Frau Ministerin Schramböck”, sagt NEOS-Wirtschafts- und Gesundheitssprecher Gerald Loacker zum absoluten Chaos rund um die seit heute geltenden neuen Corona-Regeln. “Eine gute Regelung muss so ausschauen, dass die Bürgerinnen und Bürger wie auch die Unternehmerinnen und Unternehmer sich auskennen und keinen Spickzettel mitnehmen müssen, wenn sie aus dem Haus gehen, damit sie die Regeln wissen.”
Zur Erinnerung die neuesten Regeln:
Im Lebensmitteleinzelhandel (einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten sowie Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln) müssen alle Kunden eine FFP2-Maske tragen. Für sonstige Handelsunternehmen sowie Einkaufszentren gilt: Kunden, die geimpft oder genesen sind, müssen keine Maske tragen – Ausnahme Wien, wo aber ein normaler Mund-Nasen-Schutz reicht. Die Kunden müssen den Nachweis für die Dauer des Aufenthalt bereithalten. Ungeimpfte und nicht genesene Kunden müssen in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske tragen. Als “genesen” gelten in diesem Sinne nur Personen, die einen Genesungsnachweis oder einen Absonderungsbescheid haben (Antikörpernachweis gilt nicht).
Kommentare
Also, jetzt mal ganz im Ernst: Wer von dieser Komödiantentruppe mehr erwartet als Schwachsinn, dem ist nicht zu helfen… Groß abkassieren, dumm in die Kamera glotzen und heiße Luft absondern! Aber die Mehrheit der Bevölkerung ist wohl zufrieden damit – also weiter so!
Vielen Dank an die Wähler dieser Regierung!
“Verwirrung perfekt: Laut Schramböck sind Corona-Regeln im Handel keine Pflicht”
Was ist laut Schramböck nun keine Pflicht?
Das Masken tragen oder die Kontrolle durch die Angestellten?
Danke.
ICH hab den Durchblick – Corona ist der größte Betrug der Menschheitsgeschichte!! …………und das Narrativ bröckelt jeden Tag ein Stück mehr.
100% Zustimmung!
hoffentlich geht dieser Betrug bald zu Ende, die Lügengeschichten der Maßnahmen Befürworter glauben immer weniger Menschen. Die Lage könnte bald eskalieren. Siehe Laibach oder französische Städte.
Mit grün kam Chaos in die Regierung. Hr BK setzen sie diesem traurigen Schauspiel ein Ende.
Mit Türkis ist es nicht besser! Euer BK wollte die Blauen absägen. Das ist dabei herausgekommen!
Alles mit Sicherheit wieder verfassungswidrig. Wann erlässt der VfGH endlich eine Grundsatzentscheidung?????
Ok, ich bin genesen…aber was brauche ich nun genau um es zu beweisen? Den Absonderungsbescheid und einen Antikörper-Test?
Ich glaube eh nix außer der Basti sagts höchstpersönlich. Alles andere ist doch nur Fake-News wies ausschaut.
Da war ja der Anschober noch besser. :(((
Kann mir bitte jemand helfen?
Ich finde keine rechtliche Begründung, dass “Kann-Bestimmungen” von der Polizei kontrolliert und bei Nichteinhaltung gestraft werden kann, finden.
MfG,
Heinz Rieser
Rechtliche Begründungen gibt und gab es überhaupt nie und nirgends; mit solchen Spitzfindigkeiten kann sich doch die hochkompetente Regierung nicht aufhalten, da hat sie Besseres und Wichtigeres zu tun, vor allem, wie sie die Bevölkerung noch weiter schrecken und ärgern kann.