Die Insassen befanden sich laut Justizministerium im gelockerten Vollzug in einer sogenannten Wohngruppenabteilung. Als Konsequenz wurden die Häftlinge auf eine geschlossene Abteilung verlegt, teilte eine Sprecherin auf APA-Anfrage mit. Zuerst hatte der “Kurier” über das Video berichtet.

Außerdem werden die Insassen im Rahmen eines Ordnungsstrafverfahrens zu dem Video befragt, hieß es. Mögliche Folgen reichen vom Verweis über Beschränkungen oder Entziehung von Vergünstigungen sowie weiterer Rechte bis hin zur Geldbuße oder auch Hausarrest (§ 109 Strafvollzugsgesetz). “Bei der Feier wurde kein Alkohol konsumiert”, wurde vonseiten des Ministeriums festgehalten.

Ausgelassene Stimmung bei den HäftlingenScreenshot

Weiters wurde betont, dass Handys in österreichischen Justizanstalten verboten sind. Das Einschmuggeln von Mobiltelefonen in Strafvollzugseinrichtungen sei dennoch “eine bekannte Herausforderung“. (APA/red)