Wie die Bundesregierung verkündet hat, gibt es seit Montag nicht nur den bundesweiten Lockdown. Aufgrund der stark steigenden Infektionszahlen hat die Regierung nun zu härteren Maßnahmen gegriffen und ab Februar 2022 eine Impfpflicht angeordnet. Wer sich keinen Stich holt, der muss tief in die Tasche greifen und eine Strafe zahlen. Allerdings gilt die Impfpflicht nicht für jeden Österreicher, wie Virologin Monika Redlberger-Fritz vom Nationalen Impfgremium bei „Stöckl live“ im ORF betont. Die Impfpflicht gelte nicht für Menschen, die eine Allergie gegen einen der Bestandteile der Impfung haben, meinte Redlberger-Fritz. Außerdem sollen auch jene Personen, die nach der ersten Impfung einen anaphylaktischen Schock oder eine Thrombose bekommen haben nicht geimpft werden.

Derzeit ist noch unklar, ob die Impfpflicht nur für Erwachsene oder ob diese auch Kinder und Jugendliche gilt. Die Zeit drängt jedenfalls, denn bereits Anfang Dezember soll der Gesetzesentwurf vorliegen. Laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) muss eine anständige Begutachtung gemacht und die vom Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt immer wieder eingemahnte rund sechswöchige Begutachtungsfrist ermöglicht werden. Der Entwurf müsste dann rund um den 6. Dezember vom Ministerrat beschlossen und in Begutachtung geschickt werden.