In ihrer Verzweiflung haben sich viele Konsumenten an den VKI gewandt. Grund der Aufregung: Die automatischen Tarifumstellungen der Wien Energie, die zu ebensolchen Preiserhöhungen für Strom und Gas geführt haben. Die Summen haben sich oft um ein Vielfaches erhöht. Beträge, die für viele Menschen nicht mehr leistbar sind. Erst hat der VKI die Wien Energie außergerichtlich aufgefordert, derartige automatische Tarifumstellungen nicht durchzuführen. Da es darauf keine Reaktion gab, brachte der Verein für Konsumentenschutz nun eine Klage beim Handelsgericht ein.

VKI-Jurist: "Einseitige Vertragsumstellung, ohne Zustimmung des Konsumenten, ist unzulässig"

„Wir wollen Rechtssicherheit schaffen, und wir finden diese kurzfristige Vorgehensweise von Wien Energie nicht zulässig“, so Maximilian Kemetmüller, VKI-Jurist, gegenüber Radio Wien, und weiter: „Es geht darum, dass eine einseitige Vertragsumstellung eines Lieferanten, ohne Zustimmung des Konsumenten, aus unserer Sicht nicht zulässig ist“. Ein weiterer Vorwurf des VKI: Der Vorgang sei „unnötig verwirrend und komplex“. Vielleicht hat deshalb weniger als ein Prozent dem Vorgang widersprochen, wie man sich seitens Wien Energie gegenüber dem ORF verteidigte. Viele Kunden haben es offenbar bevorzugt, sich gleich an den Konsumentenschutz zu wenden. Das letzte Wort liegt nun beim Handelsgericht.