Seit Kriegsbeginn sind rund 79.000 vertriebene Ukrainer in Österreich registriert worden, der Großteil Frauen und Kinder. Sie unterliegen in allen EU-Staaten einem eigenen Rechtssystem, weshalb sie in Österreich bisher aufgrund einer Gesetzeslücke keine Familienleistungen beziehen konnten, erklärte das Familienministerium in der Aussendung. Das wird nun behoben. Die Regelung soll rückwirkend ab März gelten und am heutigen Freitag im Nationalrat eingebracht werden.

Nachbarn werden besonders geschützt

Es seien “primär Mütter und ihre Kinder, die fliehen müssen und in Österreich Schutz finden”, betonte Familienministerin Susanne Raab (ÖVP). “Im Sinne der Nachbarschaftshilfe sind wir in Europa besonders gefordert zu unterstützen. Der Bezug von Familienleistungen ist dabei ein notwendiger und wichtiger Schritt.” “Für Familien, die aus diesem grausamen Krieg vertrieben worden sind, ist diese Leistung eine wichtige zusätzliche Unterstützung, um die notwendigen Ausgaben stemmen zu können”, meinte auch Sozialminister Johannes Rauch (Grüne). Es handle sich um “ein weiteres Zeichen der Solidarität”.