Die ORF-Führung lässt aktuell eine für den Gebühren-Funk und gewisse linkslastige TV-Mitarbeiter sehr angenehme Umfrage verbreiten: Laut den Meinungsforschern von Integral – die vom ORF angeheuert worden sind – wollen 58 % der Österreicher weiter viel Geld für den ORF bezahlen. Konkret wäre also laut den Integral-Demoskopen eine breite Mehrheit dafür, dass die jetzt geplante ORF-Steuer – aka ORF-Haushaltsabgabe – das jetzige GIS-Gebührensystem ersetzen soll.

In einer aktuellen Leser-Abstimmung der Gratiszeitung Heute sieht das allerdings etwas anders aus – auf die Frage “Wie stehen Sie zu der geplanten Haushaltsabgabe für den ORF?” meinen 85 % der Leser: “Das ist ein Witz.”

Nur 7 % (!) sagen zur neuen ORF-Steuer, dass sie “als Alternative zur GIS ein gerechtes Modell” sei. Und lediglich 4 % sagen: “Angesichts des VgGH-Urteils ein sehr gerechtes Modell.”

Die Umfrage des ORF über die ORF-Finanzierung, die der ORF mit dem Geld der ORF-Kunden bezahlt hat.
Etwas anderes Ergebnis: Die aktuelle Leser-Umfrage bei Heute.

Abzug vom Gehalt oder Zahlschein: Neues Inkasso-System noch immer nicht klar

Ob die schwarz-grüne Bundesregierung die Zwangssteuer für die künftige ORF-Finanzierung tatsächlich durchsetzen kann, wird immer öfter bezweifelt: So sei absolut nicht geklärt, wie die etwa 200 Euro Jahresbeitrag dann eingehoben werden sollen – immerhin sollen ja auch 500.000 neue Zwangs-Kunden, die bisher der GIS-Pflicht entgangen sind, zum regelmäßigen Zahlen für Armin Wolf, Tarek Leitner, die Simpsons & Co. gezwungen werden.

Eine Einhebung der Steuer per Zahlschein sei so bürokratisch umständlich wie das aktuell noch geltende GIS-Modell, ein Inkasso über das Gehalt oder die Pension extrem fehleranfällig: Immerhin sollte, so ein Publikumsrat des ORF, ja nur eine Person pro Haushalt die künftige ORF-Steuer bezahlen, was bei Familien, in denen etwa zwei Generationen in einem Haus leben oder auch bei Wohngemeinschaften von Studenten extrem problematisch sein. Fazit: Die künftige gesetzliche ORF-Inkasso-Regelung dürfte wieder vom Verfassungsgerichtshof gekippt werden.

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