In Wien stand am Freitag ein 24-jähriger Iraker wegen versuchter Vergewaltigung und Raub vor einem Schöffengericht. Die Argumentation des Mannes war für die Schöffen sowie den Richter mehr als verwirrend. Er gab an, dass er mit dem Opfer nur “Liebe machen” wollte.

Mann forderte: "Geld oder Sex"

Der Iraker Asad A. lauerte am 1. April einer 26-jährigen Spaziergängerin  am Treppelweg an der Donau auf. Laut der Tageszeitung Standard forderte der Mann: “Geld oder Sex”. Als die Studentin ihm kein Geld geben wollte und auch den Geschlechtsverkehr verweigerte, soll der Mann rabiat geworden sein. Zuerst habe er noch gefragt “Warum nicht?” und mit einem Kondom gefuchtelt haben. Dann wendete der Mann Gewalt an. Er riss die Studentin zu Boden und legte sich auf sie. Die junge Frau versuchte, sich zu wehren und den Mann wegzudrücken – so gelang auch seine DNA auf ihren Körper, die später als Beweismittel herangezogen wurde. Die Frau versicherte dem Mann, ihm doch Geld geben zu wollen, wenn er sie loslasse. Als der Iraker kurz von ihr abließ, konnte sie eine Spaziergängerin auf sich aufmerksam machen. Der Mann floh mit ihrem Handy als Diebesbeute. Nach einer Fahndung konnte Asad A. schon kurze Zeit später festgenommen sein.

Wollte Frau ursprünglich entführen

Der Mann antwortete vor Gericht nur auf arabisch und ließ alles von einem Dolmetscher übersetzen. “Ich habe versucht, Liebe mit ihr zu machen”, bedauerte er die versuchte Vergewaltigung. Die Anklage forderte knapp 2000 Euro für das Handy und Schmerzensgeld. “Ich habe kein Geld, wie soll ich das bezahlen”, so der Mann. Er selbst befand die Tat generell als nicht dramatisch. Ursprünglich sei sowieso geplant gewesen, die Frau zu entführen, “in einen Keller zu sperren und Geld von der Familie zu erpressen”. Er habe sich aber dagegen entschieden, die Vergewaltigung sei ihm humaner erschienen.

Iraker legte Einspruch ein

Das Schöffengericht befand den Mann wegen Raubes und geschlechtlicher Nötigung für schuldig. Er wurde zu sechs Jahren unbedingter Haft verurteilt, dem Opfer muss er nur die Kosten für das gestohlene Handy zahlen. Das Strafmaß sei deswegen ungewöhnlich hoch, weil der 24-jährige Täter bereits dreimal vorbestraft ist, erklärte der Richter. „Es ist, gelinde gesagt, ein Horrorszenario für eine junge Frau, die einfach nur am Abend spazieren gehen will”, daher sei eine “massive Strafe” notwendig. A. ist mit der Entscheidung absolut nicht einverstanden und meldet Berufung gegen die Strafhöhe an.