Wie geht ein Staat mit Einwanderern um, die mangels passender Integration, für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen? Dabei geht es konkret um eine Personengruppe, die bereits eine Staatsbürgerschaft besitzt, der es allerdings an Sprachkenntnissen oder ausreichendem Bildungsniveau fehle. Anspruch auf soziale und finanzielle Leistungen haben alle Angehörigen der Europäischen Union. Dänemark zieht es nun in Erwägung, die Bedingungen für staatliche Unterstützungen zu verschärfen. Diese soll nur dann gewährt werden, wenn die betroffene Gruppe irgendeine Form von Arbeit bewerkstelligt. „Rechte und Pflichten müssen Hand in Hand gehen“, sagt die dänische Ministerpräsidentin Mette Frederiksen zu der geplanten Maßnahme.

Soziale Leistungen müssen verdient werden

Frederiksen spricht sich für die Einführung einer neuen Arbeitslogik aus: es soll verpflichtend sein, irgendeine Form von Arbeit zu leisten – sich als nützlich zu erweisen. Sollten aus den bereits genannten Gründe, keine reguläre Anstellung möglich sein, kämen soziale Dienste  in Frage: “Das kann ein Job am Strand sein, bei dem man Zigarettenstummel oder Plastik aufsammelt oder Hilfe bei der Lösung verschiedener Aufgaben in einem Unternehmen”, sagte Arbeitsminister Peter Hummelgaard. “Das Wichtigste für uns ist, dass die Menschen aus ihren Häusern herauskommen”, fügte er hinzu.

Arbeitsunfähigkeit fördert keine Integration

Das Vorhaben stoßt auf Kritik seitens der Linken. So beanstandet ihre Sprecherin Mai Villadsen: “Ich habe Angst, dass das zu staatlich gesponsertem Sozialdumping führt”.

Doch die Sozialdemokratische Regierung Dänemarks plant ihre restriktive Migrationspolitik dennoch weiter zu zuspitzen. Sie argumentiert, dass Arbeitsunfähigkeit oder -unwilligkeit Integration nicht sonderlich fördere: “Zu viele Jahre lang haben wir vielen Menschen einen schlechten Dienst erwiesen, indem wir nichts von ihnen verlangt haben”, so Frederiksen.

Kämen die Verschärfungen der Migrationspolitik Dänemarks für Österreich ebenfalls in Frage?