Politischen Sprengstoff birgt die geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung. Da kommt etwas auf die Autofahrer zu. Streit ist vorprogrammiert. Urheberin ist nicht zum ersten Mal Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne). Vor kurzem löste sie erst heftige Kontroversen mit ihrem Versuch aus, den Bau des Lobautunnels zu stoppen.

Darum geht in einer geplanten Novelle der Straßenverkehrsordnung in aller Kürze: Radfahrer sollen künftig gegen die Einbahn radeln dürfen. Gleichzeitig müssen PKWs beim Überholen seitlich strengere Abstandsregeln beachten – von 1,5 bzw. zwei Metern ist die Rede, je nachdem ob im Ortsgebiet oder auf dem Land. Darüber hinaus sollen Radfahrer auch nebeneinander fahren dürfen (ausgenommen auf Vorrang- und Schienenstraßen). Schließlich noch sollen Radler – man höre und staune – auch bei Rot in eine Kreuzung fahren dürfen.

ÖAMTC: Tausende Verkehrszeichen auf einmal ungültig

All das ist der “Kronen Zeitung” zufolge bereits geplant und steht nun kurz vor der Umsetzung. Das Verkehrsministerium von Leonore Gewessler (Grüne) ließ alle Anfragen bis Mittag unbeantwortet.

Für das Radfahrern gegen die Einbahn soll eine Straßenbreite von mindestens 3,5 Metern und eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern die Voraussetzung sein. ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Wolf warnt: “Über Nacht entstünden gänzlich neue Vorrang- und Gegenverkehrssituationen, Tausende Verkehrszeichen würden ungültig werden und auch zahlreiche Parkplätze gestrichen.”

"Eine Selbstgefährdung der Radfahrer"

Auch die Gefahr von Frontalunfällen steige. Verkehrsstillstand drohe wiederum angesichts der neuen Mindestabstände. Das würde in sämtlichen Straßen de facto ein “Überholverbot” bedeuten.

Mit Blick auf die Erlaubnis, auch bei Rot in eine Kreuzung radeln zu dürfen, spricht Wolf von einer “Selbstgefährdung für Radfahrer”.

Forscher für Verkehrssicherheit sieht Regeln positiv

Gänzlich andere Töne schlägt Klaus Robatsch, Leiter der Verkehrssicherheitsforschung, an. Er kann eigentlich allen Punkten Positives abgewinnen: Radfahren gegen die Einbahn sei sicher wegen des Sichtkontakts und Abstandsregeln machten Sinn. Sogar das Einfahren bei einer roten Ampel sei einen Versuch wert – solange halt keine Fußgänger die Kreuzung überqueren und noch andere Kriterien gegeben sie, wie etwa Fernsicht.

Das Verhältnis zwischen Autofahrern und Radlern dürfte damit freilich künftig nicht entspannter werden.