Der Einkauf in Tankstellenshops wird während dem aktuellen Lockdown nun durch eine Novelle beschränkt. Man kann weiterhin Sprit, Grillkohle, Anzünder oder Autozubehör kaufen. Bei Lebensmitteln und Getränken wird es ab heute an den Zapfsäulen kompliziert.

Alkoholverkauf ab 19 Uhr nur in "handelsüblichen Gefäßen"

Vorverpackt gelieferte Lebensmittel, wie eingeschweißtes Brot, darf weiterhin gekauft werden. Nicht jedoch eine frisch aufgebackene Semmel aus dem Backshop der Tankstelle. Tiernahrung für Haustiere, Kaffee, alkoholfreie Getränke und Bier in handelsüblichen verschlossenen Gefäßen darf weiterhin, trotz Novelle den Besitzer wechseln. Und genau das ist für viele Bürger unverständlich: Eine Flasche Bier kann man sich nach 19 Uhr noch kaufen, während der Kauf einer Flasche Wein verboten ist.