Nun sind alle Bundesländer aktiv geworden. Eigentlich hätte das Gesundheitsministerium eine bundesweit einheitliche Online-Plattform für Anträge zur Impfbefreiung einrichten müssen, erklärte mehrfach die Landeschefs. Doch daraus wird nun nichts. Die AGES wird bis zum 15. März damit nicht fertig. Deshalb richten nun die Bundesländer auf ihren Homepages ein Online-Tool für Corona-Impfbefreiungsanträge ein, berichten die Tiroler Gesundheitslandesrätin Annette Leja und ihre oberösterreichische Amtskollegin LHStv. Christine Haberlander (beide ÖVP). Als erstes Bundesland hatte das Burgenland damit begonnen. 

Der Start für die Einmeldeplattformen ist am 14. Februar. Ab dann können Unterlagen digital eingereicht werden. Da eine vom Bund zu schaffende Schnittstelle zur elektronischen Gesundheitsakte aber fehlt, soll eine Eintragung der Befreiung in den e-Impfpass nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich nicht vor Ende April möglich sein.

Befreiungsgründe: chronische Krankheit, Allergie, Schwangerschaft

Die eingereichten Unterlagen sollen dann durch die Epidemieärzte des Landes geprüft werden. Die digitale Lösung soll für eine zeitnahe Abwicklung sorgen. Ein persönliches Erscheinen in den Bezirkshauptmannschaften ist nicht vorgesehen, hieß es seitens des Landes Tirol. Wer chronisch krank, allergisch gegen Inhaltsstoffe der Corona-Impfung oder schwanger ist, kann Befreiungsgründe geltend machen. Die Ausnahme von der Impfpflicht gilt jeweils bis zum Ablauf des Folgemonats nach Wegfall des Ausnahmegrundes, wie etwa der Geburt eines Kindes oder der Genesung von einer Erkrankung.

Die Impfbefreiungen werden – wie im Gesetz vorgesehen – von Epidemieärzten und in gewissen Ausnahmefällen von Krankenanstalten ausgestellt. Vorerst erfolge eine schriftliche Bestätigung, die bei entsprechenden Kontrollen vorgezeigt werden kann, führte das Land Tirol aus.

Möglichkeit von Doppelanträgen unterbunden

“Diese Plattform war deshalb dringend notwendig, um ein einheitliches Prozedere zu gewährleisten, zumal wir uns als Bundesland auch zur Mitwirkung am Vollzug der Impfpflicht des Bundes bereit erklärt haben. So muss beispielsweise die Möglichkeit von Doppelanträgen in mehreren Bundesländern unterbunden werden”, erklärte die oö. Gesundheitsreferentin Haberlander. In Oberösterreich stellt zudem Linz für Personen mit Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt ein eigenes System zur Verfügung.

Fragen zur Befreiung von der Impfpflicht können an die Hotline der AGES unter 0800 555 621 (täglich rund um die Uhr erreichbar) gestellt werden. Auf den Websites der Länder, der Stadt Linz und unter www.sozialministerium.at/impfpflicht stehen ebenfalls Informationen zur Verfügung.