Was in der christlichen Seefahrt als – durchaus vernünftige und anerkannte – Regle praktiziert wird, soll nicht in Niederösterreich gelten, meinen anonyme Kritiker, die nun den für das Asylwesen zuständigen Landesart Gottfried Waldhäusl bei der Staatsanwaltschaft angezeigt haben: Wie die “Krone” berichtet, werfen ihm die Anzeiger Amtsmissbrauch vor, weil der § 3 des niederösterreichischen Grundversorgungsgesetzes keine Unterscheidung der Asylwerber nach Geschlecht oder Herkunftsland erlaube.

Dass Waldhäusl mit der “Frauen und Kinder zuerst”-Regel versucht hat, den gewaltigen Zustrom an Asylwerbern jene besonders schnell zu unterstützen, die am dringendsten Hilfe benötigen – eben Frauen und Kinder – könnte ihm jetzt nach § 302 Strafgesetzbuch eine Verurteilung zu einer Strafe von bis zu 5 Jahren Haft einbringen …

Der Stacheldraht am Eingangstürl sorgte für Aufregung: das Asylquartier in Drasenhofen.

Bereits eine Amtsmissbrauchs-Causa aktuell vor Gericht

Der FPÖ-Politiker kann nur hoffen, dass der Staatsanwalt ein vernünftiger Mensch istl, der auch die Zahlen der aktuellen Asylwelle kennt: So sind aktuell bereits fast 14.000 Asylwerber in Niederösterreich in der Grundversorgung, vor der Invasion der Ukraine waren es nur 2800. Laut Gottfried Waldhäusl sei das Versorgungssystem deshalb an der Belastbarkeitsgrenze – und man müsse darauf reagieren.

Waldhäusl muss sie sich bekanntlich seit Februar vor Gericht auch in einer anderen Causa wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs verantworten. Ihm wird vorgeworfen, Minderjährige rechtswidrig in einer unter Berücksichtigung der Grundsätze des Kindeswohls ungeeigneten Unterkunft in Drasenhofen untergebracht zu haben.