Der eXXpress berichtete als erstes österreichisches Medium über neuen harten Fragen des Verfassungsgerichtshofs an den grünen Gesundheitsminister zur Sinnhaftigkeit der Corona-Politik der Bundesregierung, zu den veröffentlichten Zahlen und auch zur Zählweise der Todesfälle (den ganzen Text der VfGH-Anfrage finden Sie unten).

Jetzt dürfte aber manchem Hauptdarsteller der Mainstream-Medien nicht passen, dass selbst Österreichs Höchstrichter in dieser wichtigen Thematik nicht alles abwimmeln, nicht alles hinnehmen wollen: So kritisiert nun der streitbare “ZiB2”-Moderator, der kürzlich ein Gerichtsverfahren gegen den eXXpress verloren hat und sich die Kosten dafür von den ORF-Gebührenzahlern finanzieren ließ, in einem Social-Media-Beitrag den Verfassungsgerichtshof. Armin Wolf schreibt wörtlich: “Der Brief des von der FPÖ nominierten Verfassungsrichters Andreas Hauer wird jedenfalls von den Quer- und “Selberdenkern” bereits bejubelt wie ein neues Bhakdi-Buch.”

Wolf vergleicht Fragen des Verfassungsrichters mit "Bhakdi-Buch"

Wolf bringt in seinem Rüffel an den Verfassungsrichter gleich drei Spitzen an: Erstens sei die Anfrage von einem FPÖ-nahen Richter, also somit ohnehin kritisch zu bewerten. Zweitens seien alle besorgte Österreicher, die Fragen zur Corona-Politik haben, “Querdenker” (und somit irgendwie gaga . . .). Und drittens erwähnt der ORF-Mitarbeiter noch das “Bhakdi-Buch” und will damit die Fragen der Höchstrichter mit den umstrittenen Äußerungen des oft kritisierten Professors für Mikrobiologie Sucharit Bhakdi gleichsetzen.

Die ORF-Führung wird vermutlich wie immer reagieren, wenn Armin Wolf Österreicher, Höchstrichter und tausende gebührenzahlende ORF-Zuseher beleidigt: gar nicht.

Diesen Bericht kritisiert Armin Wolf

Was den ORF-Moderator Armin Wolf zur Kritik am Fragenkatalog des Verfassungsgerichtshofs veranlasst hat, lesen Sie hier: