2G

Personen mit einem gültigen 2G-Zertifikat dürfen weiterhin am gesellschaftlichen Zusammenleben teilnehmen, für Ungeimpfte gelten allerdings Einschränkungen. Die 2G-Regeln in Gastro, Hotel und Handel bleiben wie gehabt bestehen. Auch an den Feiertagen.

Ausgangsbeschränkungen

Für Personen ohne gültigen 2G-Nachweis gilt weiterhin der allgemeine Lockdown. Sie unterliegen somit auch den generellen, ganztägigen Ausgangsbeschränkungen. Nur unter den bereits bekannten Voraussetzungen, wie etwa Arbeit, Ausbildung, Einkauf von wichtigen Gütern, dürfen sie das Haus verlassen. Auch die Teilnahme an Begräbnissen oder Demonstrationen ist möglich. Für die Weihnachtsfeiertage und für den Jahreswechsel gelten aber wie berichtet Ausnahmen.

Ausnahmeregelungen

An den Feiertagen wird es für Ungeimpfte einen weiteren Ausnahmegrund für das Verlassen des Hauses geben: Der Besuch von Zusammenkünften im kleinen Kreis mit maximal zehn Personen – also etwa das Weihnachtsfest bei der Familie oder im Freundeskreis. Dafür benötigt man keinen gültigen 2G-Nachweis, wie die Regierung am Freitag verkündet hat. Für größere Runden von elf bis 25 Personen gilt, dass alle Personen einen gültigen 2G-Nachweis brauchen. Die Lockerungen gelten am 24., 25. und 26. Dezember sowie zum Jahreswechsel, also am 31. Dezember.

Gastronomie

Weiterhin dürfen nur Geimpfte und Genesene in die Restaurants, Ungeimpfte dürfen lediglich Speisen abholen. Die Sperrstunde bleibt bei 23 Uhr. Zu Silvester (31. Dezember) wird sie aber ausnahmsweise aufgehoben. Es gelten dann die üblichen Sperrstunden der Bundesländer. Im Lokal selbst gilt eine FFP2-Maskenpflicht, außer am Platz. Außerdem muss man seine Kontaktdaten angeben. Die Nachtgastro bleibt auch weiterhin geschlossen.  (APA/red)