Aufgrund der hohen Steuern und Abgaben für Unternehmer ziehen immer mehr Selbstständige und Arbeitgeber aus Deutschland weg. Oft verlagern sie ihren Wohnsitz auf ein anderes EU-Land. Bisher schrieb der deutsche Staat vor, dass im Falle eines Verkaufs des Unternehmens der erwirtschaftete Gewinn versteuert werden muss  – diese Abgaben konnten bisher aber auf unbestimmte Zeit gestundet werden.

Steuermauer für Unternehmer, die wegziehen wollen

Ab 2022 ist dies nun nicht mehr möglich: Eine fiskale Mauer für das Wegziehen von deutschen Unternehmern wird errichtet. Der Bundesrat stimmte im Juni diesen Jahres mehrheitlich zu, dass die unbefristeten Stundungen ab 1.Jänner des kommenden Jahres nichtig sind und der Betrag sofort an das Finanzamt zu entrichten ist, wenn ein Unternehmer seinen Wohnort nach außerhalb Deutschlands verlegt.

Steuersätze von bis zu 45 Prozent

Der Staat besteuert einen angenommenen Gewinn auf den Verkauf von Geschäftsanteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer bzw. Anteilseigner überhaupt einen Verkauf beabsichtigt. Dazu ermittelt das Finanzamt die Differenz aus Buchwert und Verkehrswert der Firma und veranlagt diese als Einkommen.

Ein Beispiel: Bei einem Unternehmenswert von 1.200.000 € und Anschaffungskosten von 200.000 € ergibt sich ein fiktiver Veräußerungsgewinn von 1.000.000 €. Hiervon unterliegen 60 Prozent, also 600.000 € der Einkommenssteuer und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (maximal 45% + Soli) versteuert.

Betroffen von der sogenannten Wegzugsbesteuerung ist jeder,  der innerhalb der letzten 5 Jahre mittel- oder unmittelbar zu mindestens 1 Prozent an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG) beteiligt war und seit mindestens 10 Jahren in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist.

"Es hilft nichts, den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen"

Neben dieser verschärften Regelung haben Linke, SPD und Grüne aber noch andere Pläne, um an mehr Steuergelder von Unternehmern zu gelangen und bauen sogleich die Hürden für den Wegzug weiter aus. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), ein Think-Tank linker Wirtschaftspolitik, hat einen Plan für eine einmalige Vermögensabgabe entwickelt. Der perfide Trick: Die Höhe des Vermögens wird beispielsweise nur einmal festgestellt, zu einem bestimmten Stichtag in der jüngeren Vergangenheit, und die zu zahlende Summe einmal festgesetzt. Abgezahlt würde sie dann aber über einen längeren Zeitraum von 15 bis zu  20 Jahren.  „Es hilft ihnen dann nichts, den Wohnsitz noch ins Ausland zu verlegen, Vermögen zu verschenken oder andere Möglichkeiten der Steuerminimierung zu betreiben”, sagt das DIW dazu.

Vorbild USA

Das Vorbild für die geplanten Maßnahmen scheint ausnahmsweise die USA zu sein: Personen mit US-Staatsangehörigkeit oder Greencard sind steuerrechtlich sogenannte „US Persons“ und damit in den USA steuerpflichtig, auch wenn sie schon vor Jahren von dort endgültig weggezogen sind. Dieses Modell wünschen sich Grüne nun auch für Deutschland. Das Wegziehen würde dem Unternehmer dann nicht mehr helfen – er müsste seine Staatsangehörigkeit abgeben.

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