Exotische Zugvögel, seltene Storchenarten, geheimnisvolle Biber, aber auch andere „Beschwerdegründe“ von Naturschützern und Projektgegnern im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen, tragen erheblich dazu bei, dass es hierzulande im Infrastruktur-Ausbau seit Jahrzehnten zu massiven Verzögerungen kommt. Die angebliche Gefährdung der genannten Tiere zögerte beispielsweise die Genehmigungsverfahren für Bauten im Strom-Infrastrukturbereich und die Errichtung der Linzer Westring Autobahn um Jahre hinaus. Nicht nur wurden für ihr Auffinden jahrelang Ornithologen und andere kostspielige Gutachter bemüht, die Suche der fabelhaften Geschöpfe blieb letztlich ohne Erfolg.

IV-Generalsekretär Christoph Neumayer

Bedauerlicherweise ist es aktuell im Verwaltungsverfahren eine gängige Praxis, dass  das „Nachschieben“ von Beschwerdegründen möglich ist. Projektgegner können also selbst nach Ablauf der Frist noch weitere Beschwerdegründe vorbringen – was als „strategisches Mittel“ zur absichtlichen Verfahrensverschleppung genutzt wird. Diese Vorgehensweise hat drastische Konsequenzen für heimische Energie- und Infrastrukturprojekte: ein heimischer Zementhersteller wartet seit mehr als 18 Jahren auf die Genehmigung, seine Kapazitäten zu erweitern. Das Pumpspeicherkraftwerksprojekt im Tiroler Kühtai musste 10 Jahre warten und die 380-kV-Leitung in Salzburg wurde erst nach acht Jahren höchstgerichtlich entschieden.

Für die Erreichung der ambitionierten Klimaziele bis 2030 – aber auch zur Sicherstellung eines modernen, wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandortes – ist eine leistungsfähige Infrastruktur unerlässlich

Schneller und effizienter: Die Industriellenvereinigung, die Wirtschaftskammer und Österreichs Energie machten vor wenigen Tagen in einer gemeinsamen Pressekonferenz auf diese Umstände aufmerksam und plädierten für eine deutliche Beschleunigung und Effizienzsteigerung bei den Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer dazu: „Es braucht ein Maßnahmenbündel, das Investitionssicherheit bietet, die Akzeptanz erhöht und Verfahren beschleunigt“.

Im gemeinsam vorgelegten Katalog listen die Interessensvertretungen wichtige Punkte auf, die in die derzeit im Klimaschutzministerium laufenden Arbeiten zur Novelle des UVP-Gesetzes einfließen sollen. Argumente  und Beschwerdegründe sollen innerhalb eines vereinbarten Zeitplans fristgerecht vorgebracht werden, Ausgleichsmaßnahmen sollen von der Genehmigung entkoppelt werden und auch das Nachschieben von Beschwerdegründen vor dem Bundesverwaltungsgericht soll fallen. Darüber hinaus fordern die Wirtschafts- und Industrievertreter ein „Fast track“ für „Erneuerbare“ Energieprojekte im besonderen öffentlichen Interesse. Durch eine verstärkte Nutzung des Internets und den Einsatz von digitalen Technologien soll eine deutliche Effizienzsteigerung   im UVP-Verfahren erzielt werden. Alle Beteiligten sind sich einig dass gute Projekte eine faire Chance haben müssen, deshalb fordern sie realistisches Szenarien bei der Genehmigungsentscheidung, Rechtssicherheit für Investoren sowie das Sharing von wertvollen informationen und relevanten Daten.