Nach den Ereignissen der Terrornacht vom 2. November 2020 wurde der staatenlose Palästinenser Osama H. (25) gefeiert. Am Schwedenplatz hatte er einen schwerverletzten Polizisten aus der Schusslinie gerettet und in Sicherheit gebracht. Im Rathaus wurde er später mit der Rettungsmedaille ausgezeichnet. “Er ist ein Beispiel für gelungene Integration”, hieß es in der Laudatio.

Doch sein Wunsch, in Österreich eingebürgert zu werden, wurde jetzt nicht entsprochen. Die zuständige Einwanderungsbehörde (MA35) hat dies abgelehnt, weil Bedenken der Sicherheitsbehörden vorlagen. So hatte einst die Staatsanwaltschaft Graz gegen den Helden von Wien ermittelt, weil er die Terror-Organisation Hamas unterstützt haben soll. Die Ermittlungen wurden allerdings eingestellt. Das Wiener Landesamt für Verfassungsschutz urteilte dennoch: “Die Verleihung der Staatsbürgerschaft würde eine erhebliche Gefährdung für die Sicherheit der Republik Österreich darstellen.”

Muna Dudar, die Anwältin von Osama H. und Ex-SPÖ-Staatssekretärin, will dagegen vorgehen: “Die Stellungnahme des LVT ist reine Willkür und rechtsstaatlich sehr bedenklich.” Sie will Amtshaftungsklage gegen den Bund einlegen.