Die Anwälte Mag. Alexander Scheer und Mag. Florian Höllwarth brachten jetzt dir bereits dritte Covid-Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein. Die Begründung: “Es sei eine Schlechterstellung einer auf Cov-2 negativ getesteten Person gegenüber einer geimpften Person – welche ein höheres Risiko für die Mitmenschen darstellt – wissenschaftlich und auf Fakten basierend nicht belegbar und somit gleichheitswidrig und als willkürlicher politischer Akt anzusehen ist.”

"Geimpfte und Genesene dürften keine Privilegien erhalten"

Die Wiener Anwälte bezogen klare Stellung dazu: “Würden die Verordnungen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse erlassen worden sein, dürften Geimpfte und Genesene keine Privilegien erhalten und wären zumindest getestete Ungeimpfte
den Geimpften und Genesenen in den Rechten, ihr Leben nahezu uneingeschränkt zu leben gleichgestellt.”

Die bekämpfte Norm greift massiv in die Erwerbsfreiheit der Antragsteller ein, da es potentiellen Kunden untersagt wird, das Lokal zu betreten, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Aufgrund der potentiell drohenden Strafe, die dem Betreiber eines der bekämpften Bestimmung unterliegenden Lokals, pro Fall droht, sind die Antragsteller gezwungen, durch Überprüfung des
Status der Gäste diese – eigentlich an die Gäste gerichtete – Norm umzusetzen.