Der Prozess am Straflandesgericht glich bisweilen einer Posse: Angeklagt ein Polizeibeamter, der sich einst als Fußball-Profi in der 2. Liga und anschließend als Staubsauger-Vertreter verdingt hatte. Kaum in die blaue Uniform geschlüpft, entwickelte der Beamte ein neues Faible für hoch riskante Spekulationsgeschäfte: Er investierte sein bisschen Geld in sogenanntes “Forex-Trading”, bei dem auf die Entwicklung von Geldwährungen spekuliert wird.

Er bewies dabei kein glückliches Händchen, soll laut Anklage der Staatsanwaltschaft dennoch 27 Geschädigte – die meisten Polizisten seiner Dienstelle – dazu angeregt haben, ebenfalls zu investieren. Mit fatalen Folgen: So löste eine Polizistin sogar die Sparbücher ihrer Kinder auf, während ein Polizeischüler seinen Papa anpumpte, um dem selbstsicheren Kollegen 80.000 Euro anzuvertrauen.

Auch Verfassungsschützer vertrauten dem uniformierten Kollegen

Doch nicht nur Uniformierte vertrauten dem Ex-Fußballer. Bei einem Lehrgang lernte der Mittdreißiger auch Kollegen vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung kennen. Prompt wollten auch die ein Stück vom großen Kuchen und übergaben dem Spekulanten ihr Geld.

Mehrere 100.000 Euro kamen so zusammen, die Justiz klagte 27 Einzelfälle an. Verurteilt wurde der Polizist schließlich in 20 Fällen. Etliche weitere wurden ausgeschieden, weil die geschädigten Beamten nicht aussagen wollten.

Bleibt das Urteil, ist der Beamten-Job weg

“Ich hab gar nichts versprochen. Ich hab zu jedem gesagt, gebt nur das Geld her, das euch nicht wehtut, wenn es weg ist”, sagte der Angeklagte zu seiner Verteidigung. Auch vor einem Totalverlust ihres Investments will der Polizist gewarnt haben. Er habe niemanden aktiv angeworben, die Kollegen wollten von sich aus ihr Geld anlegen.

Das Gericht glaubte eher den Belastungszeugen, ging von gewerbsmäßig schwerem Betrug aus und verurteilte den Beamten zu 20 Monaten bedingter Haft. Damit wäre er seinen Job los. Ob der Polizist in Berufung geht, ließ er noch offen und bat um Bedenkzeit. Deshalb nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.