Ungeimpfte werden in Wien weiterhin gegängelt. Das ergeben die neuen Wiener Pandemieregeln, die ab Samstag gelten. Die Wiener Covid-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung sieht in einigen Bereiche eine vorsichtigere Öffnung vor. Das betrifft vor allem die Gastronomie und den Indoor-Bereich generell. Gültig ist die Verordnung bis 31. März. Wer weder genesen, noch geimpft ist, darf sich über einige skurrile Folgen “freuen”.

0G an der Hotelrezeption, 2G im Hotelrestaurant

Für den Besuch eines Lokals gilt in Wien – anders als in den anderen Bundesländern – weiterhin die 2G-Regel für Kunden. Ohne Vorlage eines gültigen Genesungs- oder Impfzertifikats, kommt hier also nicht hinein. Gleichzeitig fällt die FFP2-Maskenpflicht jedoch sowohl für Personal als auch für Gäste. Hotelgäste müssen keinen G-Nachweis erbringen – abgesehen von den Gastro-Bereichen in den Betrieben.

Die Konsequenz: Ungeimpfte werden einen weiteren einen Monat lang von der Gastronomie ausgeschlossen, müssen aber keine Masken mehr tragen. Bemerkenswert sind die Folgen für Hotels: In der Hotelrezeption gilt 0G, im Hotelrestaurant 2G. “Das ist mit Infektionsschutz nicht mehr erklärbar”, der PR- und Kommunikationsberater Heimo Lepuschitz. “Reine Ungeimpftenschikane der SPÖ von Bürgermeister Ludwig und der NEOS.”

2G ohne Masken – und dann wieder umgekehrt

Die aktuelle Sperrstundenregelung entfällt gemäß der bundesweiten Verordnung ebenfalls. Somit kann die Nachtgastronomie auch in Wien ihren Betrieb wieder aufnehmen. 2G ist aber auch dort nötig. Die Regeln des Bundes für Outdoor-Veranstaltungen werden übernommen.

Zuweilen wird es dann verwirrend: Teils gilt noch Maskenpflicht, dafür nicht 2G, dann wieder umgekehrt. Für Indoor-Veranstaltungen gilt in Wien etwa weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. 2G ist aber nicht mehr nötig. Im Indoor-Sport gilt eine umgekehrte Maßnahme: Es gilt weiter die 2G-Regel, dafür muss keine Maske getragen werden.

FFP2-Maskenpflicht im Handel

Im lebensnotwendigen Handel gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht – auch für Personal mit direktem Kundenkontakt. Im restlichen Handel gilt für Kunden weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Mitarbeiter können auf diese Schutzmaßnahme dort hingegen verzichten. Das gilt auch bei den körpernahen Dienstleistungen: Die Kundschaft braucht eine FFP2-Maske, das Personal nicht. Wie in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Österreich, muss auch in Wien dort weiter Maske getragen werden.

Für Besucher in Spitälern gilt künftig 2,5G. Das bedeutet, es darf auch ein negativer PCR-Befund, der nicht älter als 48 Stunden ist, verwendet werden. Die quantitative Beschränkung der Besuche entfällt, es ist jedoch permanent eine FFP2-Maske von den Besuchern zu tragen. Auch für das Personal gilt 2,5G und Maskenpflicht – samt permanentem PCR-Screening.

Alles aufgehoben am Arbeitsplatz

Auch in Kindergärten müssen zumindest Eltern bzw. externe Gäste Maske tragen. Dort, wo eine G-Regel für den Zutritt Voraussetzung ist, also etwa in Lokalen, gilt für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren die 3G-Regel. In dieser Altersgruppe ist dafür auch ein von einer befugten Stelle abgenommener Antigen-Schnelltest erlaubt, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Ein vollständig ausgefüllter Ninja-Pass gilt automatisch bis zum Ende der jeweiligen Kalenderwoche – zumindest bis zu einem Alter von zwölf Jahren. Jugendliche bis zum Ende der Schulpflicht können für Bereiche mit G-Regel ebenfalls einen Test heranziehen. Für sie sind aber nur PCR-Tests erlaubt.

Keinen Unterschied mehr gibt es am Arbeitsplatz. Der Bund hat die 3G-Regelung dort aufgehoben. Das gilt auch für Wien.

Alles klar?