Im Vorfeld der am 30. Jänner in Waidhofen a. d. Ybbs stattfindenden Gemeinderatswahl hat ein Sager von FPÖ-Spitzenkandidat Josef Gschwandegger für Aufregung gesorgt. Im Rahmen eines Wordraps der “Bezirksblätter” hatte der Lokalpolitiker ursprünglich angegeben, als letztes Buch Adolf Hitlers “Mein Kampf” gelesen zu haben. Gschwandegger fühlte sich zunächst falsch zitiert, räumte dann aber ein, die Hetzschrift “vor längerer Zeit gelesen” zu haben.

"Ich lese generell wenig"

Im Rahmen des “Bezirksblätter”-Wordraps waren die Spitzenkandidaten der am 30. Jänner antretenden Parteien u.a. über Freizeitaktivitäten und Lieblingslieder befragt worden. In der Kategorie “Gelesen” antwortete Gschwandegger laut dem Medienbericht mit: “Das letzte Buch, das ich gelesen habe war ‘Mein Kampf’.” Auf erneute Nachfrage der Bezirksblätter erklärte der FPÖ-Politiker am Dienstag: “Ich habe ‘Mein Kampf’ schon vor längerer Zeit gelesen. Ich lese generell wenig, vielleicht ein Buch im Jahr.”

Seitens der FPÖ Niederösterreich gab es am Dienstagnachmittag vorerst keine Stellungnahme zu den Äußerungen Gschwandeggers. Auf Anfrage meldete sich Bernhard Ebner, Landesgeschäftsführer der ÖVP Niederösterreich, zu Wort. “Wenn es um die Ablehnung des Nationalsozialismus geht, gibt es bei allen politischen Parteien in unserem Land Konsens. Es kann deshalb nur eine Konsequenz geben: Den sofortigen Rücktritt von Josef Gschwandegger als Spitzenkandidaten der FPÖ Waidhofen a. d. Ybbs.”

SPÖ: Aussage ist "provozierend dumm"

Ähnlich äußerte sich Wolfgang Kocevar, der Landesgeschäftsführer der SPÖ Niederösterreich. Auch er stellte sich mit einer Rücktrittsforderung ein. “Zu erklären, ‘Mein Kampf’ sei das letzte Buch gewesen, das man gelesen habe, ist provozierend dumm. In unserem Land gibt es einen Konsens, der parteiübergreifend immer gilt: Nein zum Nationalsozialismus, dieser darf niemals verharmlost werden”, wurde in einer schriftlichen Stellungnahme festgehalten.

Aus Juristenkreisen hieß es, dass die Lektüre von “Mein Kampf” an sich nicht strafbar sei. Es bestehe aber die Möglichkeit, dass ein öffentliches Bekenntnis zum Lesen der Hetzschrift einen propagandistischen Wert haben könnte. Seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft St. Pölten wurde auf Anfrage mitgeteilt, dass in der Causa aktuell kein Verfahren zugrunde liege.