Im Kern gehe es um die Frage, ob EY Fehler gemacht habe und falls ja, wie schwer diese gewesen seien, sagte Jonas der Zeitung. Von der Antwort hänge ab, ob und in welcher Höhe EY haften müsse. Eine Haftungsgrenze greife nur bei fahrlässigen Fehlern, sagte Jonas. Anders sehe es bei direktem oder indirektem Vorsatz aus. Allgemein gesprochen gelte: “Wenn Prüfer wussten, dass die Bilanz falsch war und sie trotzdem ein Testat erteilen, müssen sie unbegrenzt haften.” Das gelte auch bei bedingtem Vorsatz, wenn der Schaden also billigend in Kauf genommen worden sei.

Frage einer Haftung von EY zu klären

Jonas werde nun im Auftrag von Jaffe einen Report über die Arbeit von EY erstellen. Sollte Jonas zu ähnlichen Ergebnissen kommen wie der vom Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags zu Wirecard eingesetzte Sonderprüfer um den Wirtschaftsprüfer Martin Wambach, sei eine Klage gegen EY wahrscheinlich, so die Zeitung. Das “Handelsblatt” hatte den Wambach-Bericht, der als geheim eingestuft worden war, zuletzt öffentlich gemacht.

Das “Handelsblatt” zitierte am Sonntag einen EY-Sprecher zu einer möglichen Jaffe-Klage mit den Worten: “Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu einzelnen oder potenziellen Klagen grundsätzlich nicht äußern können. Wir betonen jedoch, dass unsere Prüfer ihre Prüfungshandlungen nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt haben.”

Wirecard war im Juni 2020 nach Bekanntwerden milliardenschwerer Luftbuchungen in die Pleite gerutscht. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Bilanzfälschung, Betrug, Marktmanipulation und Geldwäsche. Der mittlerweile zerschlagene Wirecard-Konzern hatte Luftbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt. Die Strafverfolger gehen davon aus, dass Wirecard seit 2015 Scheingewinne auswies. Der ehemalige Chef Markus Braun, ein Österreicher, und zwei weitere Ex-Vorstände wurden im Juli 2020 festgenommen. Der ebenfalls aus Österreich stammende Vorstand Jan Marsalek flüchtete, er wird mit internationalem Haftbefehl gesucht. (APA)