Steinacker soll als “Generalbevollmächtigte” der Raiffeisen evolution project development GmbH im vollen Wissen unverhältnismäßig entlohnt worden sein. Das Vorgehen der WKStA betrifft den Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis 31. Dezember 2017. Steinacker war damals bereits Nationalratsabgeordnete und gleichzeitig bei der Raiffeisen evolution project development GmbH (jetzt STRABAG Real Estate GmbH) angestellt. Sie habe ihren Dienstvertrag “im Wissen um die tatsächlichen Umstände” unterfertigt und daraufhin während der gesamten Dauer ihres Dienstverhältnisses ihr Gehalt von der Raiffeisen evolution project development GmbH bezogen, tatsächlich jedoch “beinahe ausschließlich” für die ÖVP gearbeitet.

Anonyme Tipp-Geberin

Die damals tätigen Geschäftsführer des Unternehmens, gegen die auch ermittelt wird, hätten “ihre Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und das von ihnen vertretene Unternehmen in einem noch konkret festzustellenden, 300.000 Euro jedenfalls übersteigenden Ausmaß am Vermögen geschädigt”, indem sie Steinacker angestellt und “in einer nicht dem tatsächlichen Arbeitsumfang entsprechenden Umfang entlohnten”.

Ausgelöst haben die Tätigkeit der WKStA Hinweise einer Whistleblowerin. Diese hat behauptet, Steinackers Tätigkeit habe als “verdeckte Parteispende” des Raiffeisen-Konzerns an die Österreichische Volkspartei gedient. Die Abgeordnete soll laut der Hinweisgeberin zusätzlich eine persönliche Sekretärin, eigene Büroräumlichkeiten und ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen haben. Die dafür anfallenden Kosten sollen von den Geschäftsführern im Rechnungswesen versteckt worden sein, obwohl Steinacker “tatsächlich ausschließlich” für die ÖVP und nicht das Unternehmen gearbeitet habe.

ÖVP weist Vorwürfe zurück

“Der Auslieferungsbegehren gegen die Abgeordnete Michaela Steinacker entbehrt jeder Grundlage und ist deshalb auch zurückzuweisen”, reagierte der ÖVP-Fraktionsvorsitzende im Immunitätsausschuss, Fritz Ofenauer. Steinacker habe ihre Pflichten aus ihrem Dienstvertrag “stets ordnungsgemäß und mit ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmens” erfüllt. Es handle sich um ein “offensichtlich rein politisch motiviertes Auslieferungsbegehren”.